Nach dem Willen der Bundesjustizministerin Hubig soll künftig, wer wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, sein passives Wahlrecht für bis zu fünf Jahren verlieren. Stephan Brandner, stellvertretender Bundesvorsitzender der Alternative für Deutschland, kritisiert diese Pläne scharf: „Das Manöver der Bundesregierung ist mehr als durchschaubar. Hinter der hohlen Phrase ‚unsere Demokratie‘ schützen zu wollen, ist diese überflüssige Gesetzesverschärfung ein Frontalangriff auf die Opposition.“
Er warnt davor, dass es für die Regierenden „ein Leichtes“ werde, unliebsame Meinungsäußerungen zu nutzen, um politische Konkurrenz „zu Unwählbaren zu machen“. Brandner sieht dadurch die Gefahr, dass faktisch eine Vorentscheidung über Wahlen getroffen werde. „Im Ergebnis entscheidet der Staat der Kartellparteien, wer überhaupt noch auf dem Wahlzettel geführt werden darf“, erklärt er. Damit werde aus seiner Sicht in den demokratischen Wettbewerb eingegriffen. „Das ist einer Demokratie unwürdig, völlig inakzeptabel und gefährlich“, so Brandner.
Justizministerin Hubig will mit dem Gesetzentwurf auch „politische Entscheidungsträger“ gegen Drohungen und Gewalt stärken. Richter sollen künftig härtere Strafen aussprechen, wenn eine Tat „eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit“ beeinträchtigen könnte.
Deutlich schärfer will die Ministerin zudem gegen Volksverhetzung vorgehen: Statt Freiheitsstrafen von bisher drei Jahren sollen bis zu fünf Jahre Gefängnis möglich sein. Verhängen Richter eine Gefängnisstrafe von mindestens sechs Monaten wegen Volksverhetzung, soll den Tätern außerdem für fünf Jahre das passive Wahlrecht aberkannt werden können. Das sei eine Reaktion auf den starken Anstieg an Fällen politisch motivierter Volksverhetzung, heißt es im Entwurf.
Der Gesetzentwurf wurde laut Ministerium am Dienstag an Länder und Verbände versandt und auf der Internet-Seite des Ministeriums veröffentlicht. Bis zum 30. Januar sei nun Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.
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