Ein Bremer Polizeianwärter darf im Dienst zumindest vorläufig seinen Turban tragen. Das Verwaltungsgericht Bremen gab einem Eilantrag des jungen Mannes statt, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Er hatte gegen das Verbot geklagt, seinen „Dastar“ (Turban) zur Polizeiuniform in der Öffentlichkeit zu tragen. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich.

Der Antragsteller gehört dem Gericht zufolge der Sikh-Religion an und studiert derzeit „Polizeivollzugsdienst“ an der Hochschule für öffentliche Verwaltung. Aus religiösen Gründen trägt er einen Dastar.

Während der Praxisphase seines Studiums wurde der Polizeianwärter vom Polizeipräsidenten und seinen Vorgesetzten angewiesen, bei Tätigkeiten mit Außenwirkung, insbesondere bei Einsätzen mit Bürgerkontakt, seinen Turban abzulegen. Da er dies nicht tat, musste er die Praxisphase im Innendienst absolvieren.

Der junge Mann habe sich dadurch in seiner Religions- sowie Ausbildungs- und Berufsfreiheit verletzt gesehen, hieß es. Weil er seinen Turban weiter tragen wolle, würden ihm für das duale Studium notwendige praktische Ausbildungsinhalte vorenthalten. Für einen solch tiefgreifenden Grundrechtseingriff fehle es aber an einer Rechtsgrundlage. Die Polizeibehörde erklärte dagegen, aus ihrer Sicht beruhe das Verbot auf einer hinreichenden Rechtsgrundlage.

Uniform-Ordnung reiche nicht für Turban-Verbot

Dem widersprach nun das Gericht: Der Antragsteller sei auch als Beamter durch den religiösen Bezug des Turban-Verbots in seiner persönlichen Rechtsstellung betroffen. Das Verbot könne nicht auf die Uniform-Ordnung der Polizei gestützt werden, weil dort keine Einzelheiten über das äußere Erscheinungsbild der Beamten mit religiösem Bezug getroffen werden. Sei dies erwünscht, müsse eine entsprechende Rechtsverordnung vorliegen.

Der Fall sorgte in Bremen bereits in der Vergangenheit für Aufsehen. „Wir müssen da zu einer Regelung kommen. Es ist klar, das politische Neutralitätsgebot gilt für alle“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Kevin Lenkeit im Mai 2025.

Piet Leidreiter vom rechtskonservativen Bündnis Deutschland befürchtete, dass auch andere Glaubensgemeinschaften einfordern könnten, ihre religiösen Symbole im Polizeidienst tragen zu dürfen. „Das, finde ich, geht dann zu weit.“ Für mehr Offenheit plädieren hingegen die Grünen. „Ich sehe es als Chance, durch das Äußere als bürgernahe Polizei wieder näher an die unterschiedlichen Communitys in unserer Stadt herantreten zu können“, sagte Michael Labetzke.

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