Der Bundesrechnungshof sieht trotz Mehrausgaben in Höhe von 2,9 Milliarden Euro keine Verbesserung bei den Wartezeiten auf Arzttermine. Er fordert daher die Abschaffung der Vergütungsregelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG).
„Krankenkassen zahlten bis Mitte des Jahres 2024 zusätzlich 2,9 Milliarden Euro, um ihren Versicherten einen besseren Zugang zur ärztlichen Versorgung zu gewähren. Einen solchen konnte die bisherige Evaluation aber nicht bestätigen“, heißt es im Bericht vom 5. Februar, der an den Haushaltsausschuss des Bundestags adressiert ist und der „Politico“ vorliegt. Die Wartezeiten hätten sich stattdessen sogar durchschnittlich um eine Woche verlängert, schreibt der Bundesrechnungshof.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant laut dem Bericht, das Terminservice-Gesetz erst mit der Einführung des Primärarztsystems zu überprüfen. Das ist dem Bundesrechnungshof jedoch zu spät. Bis dahin würde weiterhin unnötig Geld ausgegeben.
Ursprünglich sollten Patienten mit dem Gesetz aus dem Jahr 2019 schneller Arzttermine bekommen. Ärzte erhalten seitdem für eine Reihe von Terminen eine zusätzliche Vergütung. Die durchschnittliche Wartezeit für einen Facharzttermin für gesetzlich Versicherte stieg jedoch seit 2019 von 33 auf 42 Tage im Jahr 2024.
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