Der Bundesrechnungshof hat die derzeitigen Regelungen für Sanktionen für unkooperative Bürgergeldempfänger kritisiert. Die derzeitige Praxis sei „nicht wirksam“, heißt es laut „Süddeutscher Zeitung“ in einem Bericht der Prüfer für den Haushaltsausschuss im Bundestag. Demnach erhalten etwa Menschen jahrelang Leistungen, obwohl sie nie zu Amtsterminen erscheinen.
Die Prüfer hätten 265 zufällig ausgewählte Fälle aus Jobcentern untersucht, in denen die Empfänger in den Akten als nicht kooperativ markiert waren. Dabei fanden sie Fälle, in denen die Bürgergeldempfänger laut Akte noch nie ein Gespräch mit der Arbeitsvermittlung ihres Jobcenters hatten, wie die „SZ“ berichtete. Eine Kürzung der Bezüge um 30 Prozent ändere daran häufig nichts.
„Kunde kommt grundsätzlich zu keinem Termin. Leider keine Möglichkeit, Leistungen komplett einzustellen. Sanktionen bis 30 Prozent bringen keinen Erfolg – sind dem Kunden egal“, heißt es in einem Fall. Oder in einem anderen: „Die leistungsberechtigte Person hatte zum Zeitpunkt der Erhebungen seit knapp 15 Jahren kein Gespräch mehr im Jobcenter mit der Arbeitsvermittlung.“ Eine weitere Person sei zuletzt im Januar 2016 zur Beratung ins Jobcenter gekommen. Seitdem reiche sie Krankschreibungen ein, wenn Termine angestanden hätten. Auch per Telefon sei die Person nicht erreichbar gewesen.
Teilweise würden sich Arbeitsverweigerer auch Sanktionen entziehen, indem sie minimal Kontakt zum Jobcenter hielten. Der Rechnungshof schildert ein Beispiel, in dem Sanktionen gegen eine Person verhängt wurden. Darauf habe die betroffene Person mal mit einem Brief reagiert, mal sei sie am Empfang des Jobcenters erschienen. Danach wurde die Sanktion zurückgenommen. Das Jobcenter kam zu der Einschätzung: „Eine Einstellung der Leistungen wegen fehlender Erreichbarkeit ist somit insgesamt nicht möglich.“
Die Bundesregierung will angesichts von Milliardenlücken in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes noch in diesem Herbst die Weichen für eine Reform des Sozialstaates stellen. Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, das Bürgergeld in eine „neue Grundsicherung für Arbeitssuchende“ zu ändern. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will im Oktober einen Entwurf vorlegen. Sie kann sich nach eigenen Angaben in manchen Fällen auch eine komplette Streichung der Bezüge vorstellen.
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