Stefan Weber brachte die Plagiats-Vorwürfe gegen Frauke Brosius-Gersdorf kurz vor der Richterwahl für das Bundesverfassungsgericht ins Spiel – und ruderte anschließend zurück. Nun erhebt der „Plagiatsjäger“ in einem neuen, 86 Seiten langen Gutachten erneut schwere Vorwürfe gegen die Juristin, über das zuerst die „Bild“ berichtete. Die neue Dokumentation, in der Weber die Dissertationen von Brosius-Gersdorf Passage für Passage mit der ihres Ehemannes vergleicht, hat es in sich.
In dem Gutachten haben Weber und sein Team Hunderte Textpassagen markiert, die sich exakt so oder in leicht abgewandelter Form auch in der Dissertation von Hubertus Gersdorf finden lassen. „Die Indizien dafür sind nicht nur gemeinsame Zitierfehler und gemeinsame distinkte Formulierungen, sondern vor allem auch die Tatsache, dass sich unter den Quellen der Textübereinstimmungen auch Texte befinden, die Hubertus Gersdorf bereits vor 1997 publiziert hat“, schreiben die Gutachter.
Gegenüber „Bild“ sagte Weber, dass sein Mitarbeiter, der hauptsächlich mit der Sache betraut gewesen sei, davon ausgeht, dass Hubertus Gersdorf „nahezu oder komplett die Doktorarbeit verfasst hat“.
Nicht öffentliches Kurzgutachten über Doktorarbeit wirft Fragen auf
Dabei habe Brosius-Gersdorf eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen, in der unter anderem erklärt wurde, dass „die Dissertation selbst angefertigt“ wurde. „Wäre die gegenständliche Dissertation hingegen ‚Teil einer gemeinschaftlichen Arbeit‘ gewesen, wäre dies wohl in der Buchfassung vermerkt worden und müsste ein entsprechendes umfangreicheres Werk in Ko-Autorschaft existieren“, so die „Plagiatsjäger“.
Im Gutachten verweisen Weber und sein Team nun darauf, dass sich Frauke Brosius-Gersdorf im Interview mit Markus Lanz womöglich aus diesem Grund jeglicher sachlicher Erklärung zu den Textübereinstimmungen verweigert und auf Ihre Anwälte verwiesen habe. „Am Morgen darauf wurden von der Anwaltskanzlei ‚Quaas & Partner‘ alle großen Medienhäuser angeschrieben, die dann den Satz zitierten: ‚Die Prüfung hat ergeben, dass die Vorwürfe unbegründet sind und keine Substanz haben.‘“ Das sei aber falsch, weil zu diesem Zeitpunkt das Ausmaß der Textübereinstimmungen noch gar nicht bekannt und alleine deshalb eine empirische Einordnung unmöglich gewesen sei. „Von einer ‚Entlastung‘ (so in diversen Schlagzeilen) konnte also von vornherein nicht gesprochen werden.“
Zudem sei das besagte Kurzgutachten nicht öffentlich einsehbar gewesen. „Eine zweimalige E-Mail-Anfrage nach diesem Dokument wurde von der Anwaltskanzlei nicht beantwortet.“
Auch der Uni macht Weber schwere Vorwürfe. „SPD, Grüne, mehr als 300 Rechtswissenschaftler sowie Rechtswissenschaftliche Fakultät und Leitung der Universität Potsdam stellten sich schützend vor sehr wahrscheinlichen Promotionsbetrug“, schreibt Weber auf X.
Bereits vor Webers neuen Vorwürfen hat die Uni Hamburg erklärt, „begründete Hinweise“ erhalten zu haben, die nun geprüft werden sollen. Ein Sprecher der Uni betonte da, die Untersuchung erfolge ausdrücklich unter Beachtung des Grundgedankens der Unschuldsvermutung.
Anwälte von Brosius-Gersdorf bereiten rechtliche Schritte vor
Die von Brosius-Gersdorf beauftragte Anwaltskanzlei weist laut „Bild“ die Vorwürfe vollständig zurück. Dass sie in ihrer Dissertation auf wissenschaftliche Arbeiten ihres Ehemannes verwiesen habe, „die vor Veröffentlichung ihrer Dissertation publiziert wurden, lässt nicht den Vorwurf eines Ghostwriting durch Gersdorf zu“. Es gehöre zum wissenschaftlichen Arbeiten dazu, veröffentlichte Literatur zu zitieren, egal ob sie vom Ehemann verfasst wurde oder von Fremden.
Die erneuten Plagiatsvorwürfe seien „unzutreffende, haltlose und ehrverletzende Vorwürfe, durch die die Persönlichkeitsrechte unserer Mandanten massiv verletzt werden. Rechtliche Schritte gegen Herrn Dr. Weber sind bereits in Vorbereitung.“
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