Ein Berufungsgericht in Washington entscheidet zugunsten von Trumps Regierung und lässt Zugangsbeschränkungen für AP-Journalisten bestehen. Bei der Nachrichtenagentur zeigt man sich enttäuscht. Doch ganz vom Tisch ist das Thema wahrscheinlich noch nicht.
In den USA hat ein Berufungsgericht es abgelehnt, die Einschränkung beim Zugang zum Weißen Haus für Journalisten der US-Nachrichtenagentur Associated Press aufzuheben. Das Berufungsgericht für den District of Columbia Circuit verwarf am Dienstag einen entsprechenden Antrag von AP und öffnete damit den Weg zu einer Berufung vor dem Obersten Gerichtshof der USA. AP reagierte enttäuscht auf das Gerichtsurteil: "Wie wir schon immer gesagt haben, haben die Presse und die Öffentlichkeit ein Grundrecht auf freie Berichterstattung ohne staatliche Repressalien."
AP hatte sich geweigert, der Anweisung von US-Präsident Donald Trump zu folgen und den Golf von Mexiko als Golf von Amerika zu bezeichnen. Daraufhin hatte die US-Regierung den Zugang von AP-Reportern zum Präsidenten-Büro, dem Oval Office, zum Präsidenten-Flugzeug Air Force One und zu anderen von ihr kontrollierten Orten eingeschränkt. In den redaktionellen Richtlinien von AP heißt es, dass der Golf von Mexiko seit mehr als 400 Jahren diesen Namen trägt. AP erklärte, dass sie als globale Nachrichtenagentur das Gewässer mit seinem langjährigen Namen bezeichnen und gleichzeitig den von Trump gewählten neuen Namen anerkennen werde.
Sowohl Reuters als auch AP haben die ihnen auferlegten Zugangsbeschränkungen zum Präsidenten angeprangert. Die Nachrichtenagenturen müssen mit etwa 30 anderen Zeitungs- und Printmedien bei der Platzvergabe rotieren. Unter früheren Regierungen hatten die Nachrichtenagenturen immer einen festen Platz bei Stellungnahmen der Präsidenten. Dies liegt daran, dass sie andere Medien und Finanzmärkte in Echtzeit mit Erklärungen des Präsidenten und anderen relevanten Nachrichten beliefern.
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