Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hält ein bundesweites AfD-Verbotsverfahren derzeit für praktisch aussichtslos, nicht aber Verbote auf Landesebene. In der „Süddeutschen Zeitung“ zeigte sich die CDU-Politikerin skeptisch hinsichtlich der Chancen, dass der Partei in Gänze nachgewiesen werden kann, dass sie planvoll, aktiv und kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgeht. Dafür bräuchte es nach ihrer Einschätzung etwa ein Konzept zur Ausweisung deutscher Staatsbürger mit Migrationsgeschichte, „das der Parteispitze zurechenbar ist und das auf eine tatsächliche Umsetzung abzielt“, fügte die frühere Vizepräsidentin des Verfassungsschutzes hinzu.

Der Nachweis eines planvollen, aktiven und kämpferischen Vorgehens gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung lasse sich bei der AfD auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse nur schwer führen, so Badenberg. Aus ihrer Sicht hat die AfD dazugelernt: „Sie agiert strategisch und bewegt sich zumeist haarscharf unterhalb der Schwelle dessen, was ihr juristisch gefährlich werden könnte.“

Die Berliner Justizsenatorin empfahl in dem Interview ein kleinteiligeres Vorgehen: „Das Verbot einzelner als gesichert rechtsextrem eingestufter AfD-Landesverbände sollte ernsthaft geprüft werden.“ Die Initiative dafür müssten allerdings die jeweiligen Landesregierungen ergreifen. Eine weitere, bislang kaum genutzte Möglichkeit sei das Instrument der Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 des Grundgesetzes.

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