Historiker Andreas Rödder, Mitglied in der CDU, kritisiert Forderungen nach einem Parteiverbot der AfD. „Ein Verbotsverfahren, das zum Wegfall sämtlicher Stimmen für die AfD und somit flächendeckend zu rot-rot-grünen Parlamentsmehrheiten führt, wäre aber der sichere Weg in den Bürgerkrieg“, sagte Rödder am Donnerstag dem Portal „Euronews“.
Er mahnte: „Die Politik muss ihr Verhältnis zur AfD klären.“ Und in Richtung von SPD und Grünen sagte: „Die deutsche Linke sollte sich gut überlegen, was sie tut und welche Folgen es für die liberale Demokratie hat.“
Auch der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler von der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg sieht ein Verbotsverfahren gegen die AfD skeptisch. „Verfassungswidrigen Mist im Bundestag zu erzählen reicht nicht. Man müsste zum Beispiel wissen, dass die Partei Gewalttaten plant“, sagte er „Euronews“. „In dem aktuellen Gutachten des Verfassungsschutzes gab es keine Hinweise darauf.“
Er äußerte sich in diesem Zusammenhang auch kritisch über die SPD-Kandidatinnen für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold: „Wenn wir tatsächlich Aktivisten in Richterrobe im Verfassungsgericht haben, dann haben wir ein Problem. Denn die Idee des Systems der Demokratie ist, dass Richter sehr, sehr, sehr genau hinschauen. Ein Verbot ist eine absolute Ausnahme. Ohne aktivistische Richter würde ich Stand jetzt juristisch keine Chance für ein Parteiverbot sehen.“
Die SPD hatte kürzlich auf ihrem Parteitag einen Antrag zur Vorbereitung eines AfD-Verbotsverfahrens beschlossen. Die AfD wird darin als „klar rechtsextremistisch“ bezeichnet. In dem Antrag schlagen die Sozialdemokraten vor, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, die mit der Sammlung von Materialien für ein Parteiverbot beginnen soll. Wenn sich ausreichend Belege fänden, solle dann ein Verfahren beginnen. Gleichzeitig will die SPD aktiv nach Wegen suchen, zur AfD abgewanderte Wähler zurückzugewinnen.
Der Verfassungsschutz hatte die AfD im Frühjahr zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft. Die Partei wehrt sich juristisch dagegen, die Einstufung liegt deshalb vorerst wieder auf Eis.
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