Unter anderem mit Ex-Konzernchef Winterkorn hatte VW einen Vergleich zur Haftung im Dieselskandal geschlossen. Die Beschlüsse der Hauptversammlung wurden nun vom BGH geprüft. Dabei ging es auch um die Versicherer.
Gefühlt sollte alles ganz schnell gehen im Juli 2021. Im Dieselskandal schließt Volkswagen sogenannte Haftungsvergleiche. Martin Winterkorn, der ehemalige Vorstandsvorsitzende, soll 11,2 Millionen Euro an den Autokonzern zahlen. Rupert Stadler als ehemaliges Vorstandsmitglied 4,2 Millionen.
Ein Untersuchungsbericht und weitere Prüfungen hatten zuvor ergeben: Beide hatten ihre Sorgfaltspflichten im Dieselskandal fahrlässig verletzt. Denn: Obwohl es Anhaltspunkte für den Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtung in Dieselmotoren gab - Winterkorn und Stadler hatten diese nicht zum Anlass genommen, zu reagieren. Sie hätten aber für Aufklärung sorgen müssen.
Vermögen möglicherweise nicht ausreichend offengelegt
Als Gegenleistung für die Millionenzahlungen versprach Volkswagen, Winterkorn und Stadler von weiteren Ansprüchen Dritter zu schützen, also selbst zu übernehmen. Diese Haftungsvergleiche wurden auf der VW-Hauptversammlung im Juli 2021 mit großer Mehrheit gebilligt. Aber: Wussten die Aktionäre genug, um diese Entscheidung treffen zu können?
Der Bundesgerichtshof stellt nun klar: Die Mitglieder der Hauptversammlung hatten ein Recht, umfassend über die Vermögensverhältnisse von Winterkorn und Stadler informiert zu werden. Jedenfalls nach entsprechenden Fragen der Aktionäre dazu. Nur so hätten diese sehen können, inwieweit Winterkorn und Stadler für die Schäden selbst aufkommen hätten können. Nur so wäre eine gut informierte Entscheidung für oder gegen den Haftungsvergleich möglich gewesen.
Ob die Aktionäre über die Vermögensverhältnisse tatsächlich nicht ausreichend informiert wurden, muss das Oberlandesgericht Celle allerdings jetzt noch einmal genauer in einer Beweisaufnahme klären. In dieser Sache haben die Richterinnen und Richter vom Bundesgerichtshof den Rechtsstreit an die untere Instanz verwiesen.
Deckungsvergleich mit Versicherungen für nichtig erklärt
Direkt entschieden hat der Bundesgerichtshof zu einem anderen Vergleich: Auf derselben Hauptversammlung 2021 gab es auch einen Aktionärsbeschluss zu einem sogenannten Deckungsvergleich mit D&O-Versicherern. Das sind Versicherungen, die bei Fehlentscheidungen und Pflichtverletzungen von Führungskräften haften. Rund 270 Millionen Euro sollten die Versicherer zahlen, Ansprüche darüber hinaus nicht.
Diesen Beschluss erklärten die obersten Zivilrichter in Karlsruhe nun für nichtig. Denn: Aus der Tagesordnung der Hauptversammlung ergab sich nicht, dass dieser Vergleich auch sämtliche weitere ehemalige und amtierende Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats dauerhaft aus der Haftung entließ. Möglicherweise dachten die Aktionäre, es ginge auch hierbei nur um Winterkorn und Stadler.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes werden sich also auch die Aktionäre von Volkswagen noch einmal detaillierter mit den Folgen des Dieselskandals beschäftigen müssen.
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