Nach dem Tod eines Menschen stehen Hinterbliebene nicht nur vor einer emotionalen Belastung, sie müssen auch großen organisatorischen Aufwand bewältigen: einen Bestatter beauftragen, die Form der Bestattung auswählen und eine Trauerfeier vorbereiten. Manchmal gibt es auch Bestatter, die die Notsituation der Hinterbliebenen ausnutzen. Dann wird der Respekt gegenüber dem Verstorbenen mit einem besonders hohen Preis in Zusammenhang gebracht und beispielsweise ein günstiger Sarg als nicht angemessen dargestellt. "Das ist zwar nicht die Regel, kommt aber leider immer wieder mal vor", sagt Alexander Helbach, Pressesprecher beim Verein Aeternitas, einer Verbraucherinitiative für Bestattungskultur.
Aber auch bei einem normalen Bestatter können sich die Kosten der Bestattung schnell zu mehreren Tausend Euro summieren. Wie hoch die Ausgaben im Einzelnen sind, lässt sich pauschal nicht sagen – dafür variieren die Kosten zu sehr je nach Bestattungsart. Aber es gibt grobe Rahmenpunkte, an denen sich Hinterbliebene orientieren können.
Der Bestatter kostet am meisten
"Der größte Kostenpunkt bei einer Bestattung ist meistens der Bestatter", erklärt Helbach. Hier läuft aber auch eine Vielzahl von Leistungen zusammen. Der Bestatter holt den Verstorbenen ab, sorgt für die Kühlung des Leichnams und bereitet ihn für die Bestattung vor. Er übernimmt auch die Überführung ins Krematorium oder in die Trauerhalle auf dem Friedhof und begleitet die Bestattungszeremonie. Wer möchte, kann außerdem noch Trauerkarten und eine Traueranzeige sowie Blumenschmuck für die Trauerfeier beim Bestatter bestellen. Selbst den Papierkram – die Verstorbenen bei Ämtern und Versicherungen abmelden und Sterbeurkunden organisieren – können die Dienstleister übernehmen.
Und dann sind da noch die Kosten für einen Sarg und, bei Bedarf, eine Urne. "Es ist zwar auch möglich, eine Urne oder einen Sarg unabhängig vom Bestatter zu bestellen, das akzeptieren aber die wenigsten Anbieter", sagt Helbach. Denn auf den Preis für Urnen und Särge schlagen Bestatter natürlich etwas auf.

Erbrecht Wann sollte man lieber auf den Pflichtteil beim Erbe verzichten?
capitalZusammengerechnet sei eine niedrige bis mittlere vierstellige Summe für den Bestatter durchaus realistisch. "Nach oben gibt es aber keine Grenze, je nachdem, was man plant", warnt Helbach. Um böse Überraschungen nach der Bestattung zu vermeiden, rät er, sich einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben zu lassen. So können Hinterbliebene aktiv auswählen, welche Dienstleistungen sie wirklich brauchen und worauf sie verzichten können. Wer sich vor dem Tod um die Bestattung kümmert, hat außerdem die Möglichkeit, mehrere Bestatter anzufragen und Preise zu vergleichen.
Friedhofsgebühren: Grabstelle im Voraus bezahlen
Der Bestatter und die angeschlossenen Dienstleistungen sind aber nicht der einzige Kostenpunkt. "Der zweite große Posten sind die Friedhofsgebühren", sagt Helbach. Diese umfassen die Kosten für die Beisetzung plus die Gebühr für die Nutzungsdauer der Grabstelle. Diese müssen Angehörige nämlich vollständig im Voraus bezahlen. "Die Friedhofsgebühren variieren je nach Standort und Grabstelle", erklärt Helbach. Wer eine anonyme Bestattung beauftragt, kommt bei den Friedhofsgebühren in der Regel mit unter 1000 Euro hin, für ein Familiengrab werden schnell mehrere Tausend Euro fällig. Die Friedhofsgebührendatenbank des Vereins Aeternitas gibt Aufschluss darüber, wie hoch die Kosten in der eigenen Stadt sein dürften.
Ein Anhaltspunkt für die eigene Bestattung kann der Online-Rechner des Bundesverbands Deutscher Bestatter sein. Die Website zeigt die Durchschnittskosten für eine Urnen-, Sarg-, Baum- oder Seebestattung an – inklusive damit verbundener Dienstleistungen.
Aufgepasst bei digitalen Komplettangeboten
Bei der Recherche im Internet stoßen Angehörige häufig auch auf Komplettangebote, Helbach nennt sie "Discount-Bestatter". In diesem Marktsegment gebe es noch Bestattungsangebote für um die 1000 Euro. Dann werden die Hinterbliebenen abgeholt und anonym, teilweise im Ausland, beigesetzt. "Wer sich unsicher ist, sollte unbedingt genau nachfragen, was mit dem Verstorbenen passiert", sagt Helbach. Er habe schon erlebt, dass Hinterbliebene eine Billigbestattung beauftragt haben und sich dann wundern, warum der Verstorbene nicht auf dem örtlichen Friedhof beigesetzt wurde.

Fakten zum Thema Darf ich mein totes Haustier im Garten vergraben – was kostet eine Tierbestattung?
Ein besserer Tipp, um Geld zu sparen: nicht überstürzt handeln. "Nach dem Tod müssen Hinterbliebene als Erstes einen Arzt benachrichtigen", sagt er. Der macht dann die Leichenschau und stellt eine Todesbescheinigung aus. Für die Auswahl des Bestatters haben Angehörige in den meisten Bundesländern 36 Stunden Zeit, bis der Verstorbene gekühlt werden muss. "Wenn jemand nachts verstirbt, reicht es deshalb, den Bestatter am nächsten Tag zu kontaktieren", sagt Helbach. So könnten Hinterbliebene teure Nacht- oder Feiertagszuschläge vermeiden.
Eine Erleichterung kann auch sein, die Bestattung noch zu Lebzeiten zu planen. Wer die eigenen Vorstellungen mit seinen Angehörigen bespricht, schriftlich festhält und vielleicht sogar finanziell vorsorgt, erspart ihnen nach dem Tod schmerzhafte Konflikte.
Wer zahlt Beerdigung, wenn kein Geld da ist
Erben sind gesetzlich verpflichtet, für die Kosten der Bestattung aufzukommen (Paragraf 1968). Wenn es keine Angehörigen gibt, springt das Ordnungsamt ein und kümmert sich um eine Beisetzung. Reicht das verfügbare Geld der Angehörigen nicht aus, können sie beim zuständigen Sozialhilfeträger eine sogenannte Sozialbestattung beantragen. Dabei übernimmt der Staat die Kosten für eine einfache, ortsübliche Bestattung.
"In der Regel wissen die Bestatter, in welchem Kostenrahmen sie sich dann bewegen dürfen", sagt Helbach. Sozialbestattungen können aber nur direkte Angehörige beantragen, also Ehepartner, Kinder oder feste Partner. Gute Freunde haben keinen Anspruch auf das Geld.
Capital ist eine Partnermarke des stern. Ausgewählte Inhalte können Sie mit Ihrem stern+ Abo sehen. Mehr aus Capital finden Sie auf www.stern.de/capital.
- Beerdigung
- Bestattung
- Todesfall
- Beisetzung
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke