Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) spricht sich dafür aus, „unbedingt“ ein Verbotsverfahren für die AfD zu prüfen. Der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ sagte sie, nach Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistisch müsse man diese „als mögliche Gefahr für unsere Demokratie sehr ernst nehmen“.

Hubig erklärte, das Parteiverbot sei das schärfste Schwert, das die Demokratie gegen ihre organisierten Feinde habe. Man dürfe es nicht voreilig ziehen. Das heiße umgekehrt: „Wenn nach gründlicher Prüfung die Voraussetzungen dafür vorliegen, dann wäre es nur schwer vermittelbar, das Instrument nicht zu nutzen.“

Ob ein Verbotsverfahren Erfolg hätte, könne man im Voraus nie sicher wissen, sagte Hubig. „Aber das gilt auch für andere Verfahren. Bei Strafprozessen steht eine Verurteilung am Anfang auch nicht fest. Trotzdem verzichtet der Rechtsstaat nicht auf Anklagen“, argumentierte Hubig.

Die Justizministerin sagte, dass sich die Bundesregierung zu einem Verbotsverfahren beraten und eine gemeinsame Antwort finden werde. Vertreter der Union, etwa Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), hatten sich bislang skeptisch zu einem Antrag auf ein AfD-Verbot geäußert.

Es sei falsch zu glauben, mit dem Gutachten des Verfassungsschutzes zur Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ habe man nun ausreichend Material für ein solches Verbot in der Hand, sagte Dobrindt. „Dafür ist dieses Gutachten nicht ausreichend.“

Hubig sprach sich zudem dafür aus, dass auch Bundestag und Bundesrat sich mit dem Thema befassen. Einen Antrag für ein Parteiverbot, über den das Bundesverfassungsgericht entscheiden müsste, können Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat einreichen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Dagegen geht die AfD juristisch vor. Die Einstufung ist daher ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht Köln über einen entsprechenden Eilantrag entschieden hat.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke