Die Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), die AfD als gesichert rechtsextremistisch einzustufen, sorgt für kontroverse Reaktionen. Der Hamburger Rechtsexperte Joachim Steinhöfel, der verschiedene Verfahren im Zusammenhang mit politischer Meinung geführt und für sich entschieden hat, führte die Entscheidung auf den Erfolg der Partei zurück. Die AfD sei in Umfragen „sehr erfolgreich“, der Verfassungsschutz agiere als „reiner Erfüllungsgehilfe“, schrieb Steinhöfel auf X.

Die stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende Serpil Midyatli hingegen begrüßte die Einstufung. „Jetzt haben wir schwarz auf weiß, was wir schon vorher wussten: Wo Rechtsextremisten drin sind, steht es jetzt auch drauf“, sagte Midyatli. „Für mich ist klar: Das Verbot muss kommen.“ Das ganze Verfahren müsse weiter in der nötigen Sorgfalt, belastbar und ohne Fehler vorbereitet werden.

Die AfD verstoße mit ihrem Agieren gegen die Menschenwürde, sie stelle den Rechtsstaat in Frage und gefährde die Demokratie, sagte Midyatli. „Gute Umfragewerte und Wahlergebnisse hin oder her: Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben unsere Demokratie genau deshalb wehrhaft gemacht. Damit Rattenfänger wie die alten Nazis damals und die neuen heute unser Land nicht noch einmal in den Abgrund stürzen.“

Auch die FDP-Europapolitikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann begrüßte den Beschluss, der überfällig gewesen sei: „Die AfD ist nicht einfach eine Protestpartei, sondern eine rechtsextremistische Bewegung, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zerstören will“, so Strack-Zimmermann. Es sei gemeinsame Verantwortung, dieser Gefahr entschieden entgegenzutreten – politisch, gesellschaftlich und rechtlich. Nötig seien eigene politische Antworten und nicht ein Hinterherlaufen hinter den Themen der AfD.

Strack-Zimmermann sagte weiter: „Die Demokratie ist wehrhaft, und sie muss es auch bleiben. Eine Kooperation mit der AfD verbietet sich für alle demokratischen Parteien.“ Strack-Zimmermann ist Mitglied des FDP-Präsidiums und Mitglied des Europäischen Parlaments.

Auch führende Politiker der Grünen-Bundestagsfraktion äußerten sich positiv. Die Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz sei auch ein „wichtiger Baustein mit Blick auf die Frage, wie es um die Erfolgsaussichten eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens bestellt ist“, teilten Konstantin von Notz und Irene Mihalic mit.

„Die Partei steht nicht nur in weiten Teilen, sondern in Gänze mit unserer Verfassung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf Kriegsfuß. Über Jahre konnte man ihrer weiter voranschreitenden Radikalisierung zusehen. Sie geht unaufhörlich weiter“, erklärten die beiden Politiker.

Die AfD sei eine für Demokratie und Rechtsstaat insgesamt brandgefährliche Partei. Die Sicherheitsbehörden seien verpflichtet, alles rechtsstaatlich Mögliche zu tun, um solche antidemokratischen Entwicklungen zu erkennen und ihren Teil dazu zu leisten, sie aufzuhalten. „Die heutige Entscheidung ist auch ein deutlicher Wink in Richtung derjenigen, die zuletzt für eine Normalisierung der Partei plädierten“, erklärten die beiden - offenkundig mit Bezug auf Stimmen aus der Union.

Grüne richten Erwartungen an Gremien

Der Grünen-Abgeordnete Till Steffen appellierte an Abgeordnete, im Bundestag ein AfD-Verbotsverfahren anzustrengen: „Viele Kollegen haben gesagt, sie wollen das Gutachten des Verfassungsschutzes abwarten“, sagte Steffen dem Nachrichtenportal t-online. Auch die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge sprach sich dafür aus. „Der Verfassungsschutz bestätigt, was wir im Parlament schon lange sehen konnten", sagte Wegge dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. An Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gerichtet, sagte Wegge: „Ich erwarte, dass sich nun alle dafür antragsberechtigten Gremien mit genau dieser Frage beschäftigen." Sowohl Wegge als auch Steffen zählen zu der Gruppe von Abgeordneten, die bereits in den vergangenen Monaten für die Prüfung eines Verbotsverfahrens warben.

Die geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte, der Verfassungsschutz habe seine Entscheidung selbst getroffen. „Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat einen klaren gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen und unsere Demokratie zu schützen“, sagte sie. Dabei arbeite die Sicherheitsbehörde eigenständig. Die neue Einstufung sei das Ergebnis einer umfassenden Prüfung, deren Ergebnisse in einem 1100-seitigen Gutachten festgehalten seien. „Es hat keinerlei politischen Einfluss auf das neue Gutachten gegeben“, versicherte Faeser.

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