Die AfD in Niedersachsen ist mit einer Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss zu seiner vorläufigen Hochstufung durch den Verfassungsschutz gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg bestätigte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover.
Der 11. Senat des OVG „teile die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass Tatsachen vorlägen, die eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebung belegten“, teilte das Gericht mit.
Der Verfassungsschutz hatte im Februar bekanntgegeben, dass er die AfD Niedersachsen vom Verdachtsobjekt zu einem Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstuft. Dagegen wandte sich der AfD-Landesverband mit einem Eilantrag, den das Verwaltungsgericht Hannover Anfang Juni jedoch ablehnte. Eine gegen diesen Beschluss eingelegte Beschwerde wies das OVG nun zurück.
Der Beschluss des Senats ist unanfechtbar. Das Hauptsacheverfahren ist noch bei dem Verwaltungsgericht Hannover anhängig.
AfD Niedersachsen seit 2022 Verdachtsobjekt
Erstmals war die AfD Niedersachsen im Mai 2022 als Verdachtsobjekt eingestuft worden, 2024 wurde diese Phase einmalig um zwei Jahre verlängert. Die AfD hatte gegen die Höherstufung geklagt und Eilrechtsschutz beantragt.
Spätestens im Mai 2026 musste der Verfassungsschutz daher entscheiden, ob er die Beobachtung beendet oder auf eine neue Grundlage stellt. Im März teilte das Innenministerium in Hannover dann mit, dass die Hochstufung der AfD vorerst auf Eis liegt und weiter nur wie ein Verdachtsobjekt behandelt wird. Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Beschluss vom 1. Juni 2026 den Eilantrag des Landesverbandes der AfD gegen den Niedersächsischen Verfassungsschutz jedoch abgelehnt.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke