Ex-Bundesverfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen hat sich nach eigenen Angaben mit Thüringens AfD-Chef Björn Höcke zum Mittagessen im Landtag getroffen. Er habe sich ein eigenes Bild von Höcke machen wollen, sagte Maaßen bei einer Anhörung zum Für und Wider eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens in Erfurt.
Maaßen reagierte auf eine entsprechende Frage der Linke-Abgeordneten Katharina König-Preuss. „Ich bin der festen Überzeugung, man muss mit jedem reden“, sagte Maaßen. Er sei auch bereit, mit König-Preuss Mittagessen zu gehen. Diese lehnte wenig später jedoch ab.
Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet. Höcke gilt als Rechtsaußen in der Partei. Maaßen war einst CDU-Mitglied, bis er die Werteunion als Partei mitgründete.
Inzwischen ist er auch aus der Werteunion ausgetreten. Zuletzt war er bei mehreren AfD-Wahlkampfveranstaltungen zu sehen. Mitglied der AfD ist er aber nicht, wie er im Landtag beteuerte. Bei der Anhörung war er als Sachverständiger eingeladen. Vor ihm stand der Entertainer Hape Kerkeling den Abgeordneten Rede und Antwort.
Maaßen: Befürchtung, dass ein Verbotsverfahren missbraucht wird
Maaßen erklärte, dass die AfD in bestimmten Politikfeldern eine Kurskorrektur im Sinne einer Wende fordert, dürfe nicht zu einem Verbotsverfahren führen. „Aber ich habe die Befürchtung, dass ein Verbotsverfahren missbraucht werden kann, um diese grundlegende Kurskorrektur zu verhindern und auch, um einen missliebigen Konkurrenten aus dem politischen Spielfeld zu verdrängen“, sagte Maaßen.
Bei der Frage nach einem Verbotsverfahren geht es nach Ansicht von Maaßen darum, ob die AfD eine zweite Agenda verfolge. Wenn man das Programm der AfD betrachte, so Maaßen, müsse man davon ausgehen, dass sie sich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetze. „Aus meiner Perspektive liegen die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren nicht vor.“ Zudem forderte er, zunächst über ein Verbot der Linken zu diskutieren.
Laut Maaßen leide das Bundesverfassungsgericht unter einem Makel, dass es in Teilen „parteilich“ sei, behauptete Maaßen. Als Begründung führt er an, dass das Gericht „nominiert wird von Parteien, weil es gewählt wird von Parteien und weil letztendlich auch viele ausgewählt werden von den Bundesverfassungsrichtern, die eine gewisse Parteinähe haben“, sagte er.
Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung können einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht stellen – das Gericht entscheidet dann über ein Verbot.
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