Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert ist mit seinem Eilantrag gegen seine Nichtzulassung zur Landratswahl im niedersächsischen Landkreis Friesland gescheitert. Das Verwaltungsgericht Oldenburg lehnte seinen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz mit Beschluss vom Montag ab. Sichert wollte erreichen, doch noch als Kandidat für die Landratswahl am 13. September zugelassen zu werden.

Der zuständige Kreiswahlausschuss hatte zuvor mehrheitlich gegen Sicherts Zulassung gestimmt. Nach Auffassung des Gremiums bietet der AfD-Politiker nicht die Gewähr dafür, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Sichert zog dagegen am 4. August vor das Verwaltungsgericht. Für den Fall, dass das Gericht seine unmittelbare Zulassung ablehnt, wollte er zumindest erreichen, dass der Kreiswahlausschuss noch vor der Wahl erneut über seine Kandidatur entscheidet.

Das Gericht wies nun beide Anträge zurück. Entscheidungen, die sich unmittelbar auf ein laufendes Wahlverfahren beziehen, könnten grundsätzlich erst nach der Wahl im Rahmen eines Wahleinspruchs überprüft werden, erklärte die 6. Kammer. Angesichts der Vielzahl einzelner Entscheidungen von Wahlorganen und -behörden könne eine Wahl nur dann termingerecht durchgeführt werden, wenn die gerichtliche Kontrolle während des laufenden Verfahrens begrenzt bleibe. Einen offensichtlichen Fehler, der ausnahmsweise ein Eingreifen des Gerichts noch vor der Wahl rechtfertigen könnte, erkannte die Kammer ebenfalls nicht.

Vor der Entscheidung über Sicherts Zulassung hatte der Kreiswahlleiter das niedersächsische Innenministerium als Kommunalaufsichtsbehörde eingeschaltet, weil er tatsächliche Anhaltspunkte für Zweifel an der Verfassungstreue des AfD-Politikers sah. Das Ministerium holte daraufhin Erkenntnisse des niedersächsischen Verfassungsschutzes ein und übermittelte dem Kreiswahlleiter ein Votum. Darin wurden Zweifel daran geäußert, dass Sichert „jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland eintreten wird“.

Das Verwaltungsgericht hob nun hervor, dass die Bewertung nicht allein auf Sicherts Mitgliedschaft in der AfD beruhte. Auch seine Funktion als Kreisvorsitzender, sein Bundestagsmandat und die Beobachtung des niedersächsischen AfD-Landesverbandes durch den Verfassungsschutz seien nicht die einzigen Grundlagen gewesen. Berücksichtigt worden seien daneben „eine Vielzahl von ihm persönlich zuzurechnenden öffentlichen Äußerungen und Betätigungen“. Es sei jedenfalls nicht offensichtlich unzulässig gewesen, diese Äußerungen bei der Entscheidung zu berücksichtigen.

Was Sichert vorgeworfen wird

In der Bewertung des Innenministeriums, die WELT vorliegt, wird Sichert unter anderem vorgeworfen, den Nationalsozialismus zu verharmlosen. Als Beleg führt das Ministerium einen Beitrag des Politikers auf X aus dem Jahr 2025 an, in dem er die Regenbogenfahne mit der Hakenkreuzfahne verglich. Das Ministerium sieht bei Sichert zudem ein „ethnopluralistisches Weltbild“ und „islamfeindliche Tendenzen“. In die Bewertung flossen auch seine Teilnahme an einer Demonstration mit Jürgen Elsässer, Chefredakteur des Rechtsaußen-Magazins „Compact“, das Teilen von Beiträgen verschwörungstheoretischer Portale sowie die Verwendung der Begriffe „Kartellparteien“ und „Blockparteien“ ein.

Sichert wies die Vorwürfe zurück. Nach seiner Nichtzulassung durch den Wahlausschuss sagte er WELT, er sei seit 15 Jahren Angestellter im öffentlichen Dienst und „folglich verfassungstreu“. Zudem habe er sich während der Corona-Zeit als Abgeordneter für die Grundrechte der Bürger eingesetzt. „Es wirkte, als wäre das alles längst entschieden, und selbst wenn ich Jesus persönlich gewesen wäre, hätten sie mich ausgeschlossen.“

In seinem Eilantrag hatte Sichert auch das Vorgehen des Kreiswahlausschusses kritisiert. Er warf dessen Mitgliedern vor, seine Nichtzulassung „ohne eingehende Befassung mit den Gründen“ beschlossen zu haben. Einen offensichtlichen Verfahrensfehler bei der Entscheidung des Wahlausschusses erkannte das Verwaltungsgericht jedoch nicht.

Aus dem Verlauf der Sitzung ergebe sich nicht, dass die Ausschussmitglieder die Stellungnahme des Innenministeriums als verbindlich betrachtet hätten, erklärte die Kammer. Der Vorsitzende habe vielmehr ausdrücklich und mehrfach darauf hingewiesen, dass sie an die Einschätzung des Landes nicht gebunden seien und eigenverantwortlich über Sicherts Zulassung entscheiden müssten. Sichert selbst habe zudem Gelegenheit erhalten, zu den gegen seine Zulassung angeführten Punkten Stellung zu nehmen.

Auch gegen die gesetzlichen Grundlagen des Vorgehens äußerte die Kammer keine offensichtlichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Das gelte sowohl für die im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz geregelte Anforderung der Verfassungstreue von Landräten als auch für das 2026 eingeführte mehrstufige Prüfverfahren.

Mit dem Beschluss ist allerdings nicht abschließend über die Rechtmäßigkeit von Sicherts Nichtzulassung entschieden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Landratswahl im Landkreis Friesland findet am 13. September statt. Der bisherige Amtsinhaber Sven Ambrosy (SPD) tritt nicht erneut an.

Maximilian Heimerzheim berichtet für WELT und „Politico“ über die SPD und gesellschaftspolitische Themen.

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