Eine lustig gemeinte Aktion auf der Grünen-Wahlparty zur Landtagswahl in Baden-Württemberg hat ein ernstes Nachspiel bei der Polizei: Gegen einen Personenschützer von Grünen-Politiker Cem Özdemir läuft ein Disziplinarverfahren, wie Polizeikreise der Nachrichtenagentur dpa in Stuttgart bestätigten.
Der Grund: Der Polizist ließ sich am Wahlabend ein Brezel-Tattoo stechen. Zunächst hatten „Stuttgarter Zeitung“ und „Stuttgarter Nachrichten“ über den Fall berichtet.
Die Grünen boten auf ihrer Wahlparty in Stuttgart kostenlose Brezel-Tattoos an. Özdemir hatte im Wahlkampf in sozialen Medien immer wieder seine Liebe zur schwäbischen Brezel betont. Hintergrund ist, dass Özdemir als Spitzenkandidat bei jedem Termin Butterbrezeln habe angeboten bekommen, wie es damals aus seinem Team hieß. Die Brezel sei damit letztlich zum Wahlkampf-Symbol geworden.
Kollegen meldeten die Tattoo-Aktion
Der Personenschützer Özdemirs habe sich das Symbol stechen lassen und sei dabei von einem Kollegen beobachtet worden, heißt es. Der habe das seinem Vorgesetzten gemeldet.
Das Innenministerium sowie auch das Polizeipräsidium Einsatz bestätigten auf Nachfrage, dass wegen des Verdachts eines Dienstvergehens gegen eine Person eine dienst- und disziplinarrechtliche Prüfung in eigener Zuständigkeit veranlasst worden sei. Weiter könne man sich nicht äußern – „aus Personaldatenschutzgründen“.
Aber warum ist ein Brezel-Tattoo überhaupt problematisch? Tattoos sind bei der Polizei nicht grundsätzlich verboten. Das Ministerium wollte nicht kundtun, welche möglichen Vergehen dem Beamten vorgeworfen werden.
Dem Vernehmen nach dürfte aber geprüft werden, ob der Polizist sich das Tattoo in einer Dienstpause oder während seiner Dienstzeit stechen ließ. Ferner dürfen Beamte und Polizisten keine Geschenke annehmen – ein kleines Tattoo kann im Tattoostudio aber schnell 50 bis 80 Euro kosten. „Polizistinnen und Polizisten dürfen grundsätzlich keine Geschenke annehmen, außer es handelt sich hier zum Beispiel um geringwertige Aufmerksamkeiten, also um Artikel einfacher Art wie beispielsweise Kalender, Kugelschreiber oder Schreibblöcke“, heißt es aus dem Innenministerium.
Außerdem könnte das Neutralitätsgebot betroffen sein. Polizeibeamte sind zur politischen Neutralität verpflichtet, um das Vertrauen in eine unparteiische Amtsführung zu gewährleisten. Ein Symbol des grünen Wahlkampfs kann hier ein Problem sein.
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