Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer betont, dass der vom Bundesamt für Verfassungsschutz offiziell gestrichene Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ als Gefahr weiter bestehe. „Die Gefahr aus dem Bereich ist aktuell quantitativ zwar kleiner geworden, aber nicht verschwunden“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.

„Einzelne Personen haben sich vor allem ideologisch erkennbar dem Rechtsextremismus zugewandt, aber es gibt auch noch ideologisch freie Delegitimierer. Die nächste emotionale Empörungsgelegenheit wird zeigen, ob der Bereich noch Potenzial hat.“

„Das ist alles Begriffsschwurbelei“, sagte Kramer und ergänzte: „Die Bestrebung, bekannt als Phänomen Delegitimierer, wird weiterbearbeitet, je nach Relevanz mit unterschiedlicher Intensität und je nach Ideologie in den klassischen Bearbeitungsstrukturen des Verfassungsschutzes oder separat. So verfährt meines Wissens auch das Bundesamt.“

Verfassungsschutz schafft Kategorie ab

Am Dienstag war bekannt geworden, dass die vom Inlandsnachrichtendienst 2021 eingeführte Extremismus-Kategorie „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ abgeschafft worden sei.

Der 2021 geschaffenen Kategorie wurden laut Verfassungsschutzbericht im Jahr 2024 bundesweit rund 1500 Menschen zugerechnet, nach 1600 „Delegitimierern“ im Jahr zuvor, von denen damals rund 250 als gewaltbereit eingeschätzt wurden.

Sie war während der Corona-Pandemie bundesweit eingerichtet worden und diente damals als eine Art Auffangbecken für extremistische Akteure, darunter auch sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter.

Für Menschen, die zuletzt der Kategorie der „Delegitimierer“ zugeordnet wurden, bedeutet deren Abschaffung allerdings nicht automatisch, dass sie der Inlandsnachrichtendienst künftig nicht mehr im Blick hat. Der Verfassungsschutz erklärte auf Anfrage: „Unabhängig davon werden aber solche Personen oder Gruppierungen aus diesem ehemaligen Phänomenbereich weiterhin bearbeitet, die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgen.“

Irene Mihalic, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion im Bundestag, sagte: „Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass die Kategorie als solche wieder abgeschafft wird, vor allem weil ja verfassungsfeindliche Bestrebungen aus diesem Bereich weiter untersucht werden.“ Zum einen bestehe die dynamische Lage der Corona-Zeit in der bisherigen Form nicht mehr. Zum anderen verstellten solche zusätzliche Kategorien oft den klaren Blick auf die verfassungsfeindlichen Bestrebungen.

Sie sagte weiter: „So ist es übrigens auch bei der Kategorie ,Reichsbürger‘ und Selbstverwalter: Die große Mehrheit der hier erfassten Vorgänge lässt sich glasklar dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zuordnen.“ Spielarten gebe es immer, aber es sei wichtig, die Zusammenhänge im Blick zu behalten, um den Wald vor lauter Bäumen nicht aus dem Blick zu verlieren. „Wir brauchen mehr Stringenz bei der Analyse verfassungsfeindlicher Bestrebungen“, mahnte Mihalic.

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