Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) plädiert angesichts der jüngsten Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch für ein Verbot einzelner Landesverbände der Partei.

„Ich bin weiterhin der festen Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig ist und deshalb die Instrumente der wehrhaften Demokratie zur Anwendung kommen sollten“, sagte Maier dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Zumindest gelte das gegenwärtig gesichert für den Landesverband der AfD Thüringen, dessen Einstufung als verfassungsfeindliche Bestrebung rechtskräftig sei.

„Antragstellung weiterhin erforderlich“

„Ein Verbot dieses und/oder anderer bisher als verfassungsfeindlich eingestufter Landesverbände muss meines Erachtens durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden“, sagte der Innenminister. „Ich halte deshalb eine Antragstellung weiterhin für erforderlich.“

Maier betonte: „Das Verwaltungsgericht Köln hat heute im einstweiligen Rechtsschutz entschieden. Das ist eine vorläufige Entscheidung, die Hauptsache bleibt abzuwarten.“

Zugleich habe das Gericht sehr deutlich festgestellt: „Es besteht hinreichende Gewissheit, dass es innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen gibt“, sagte der SPD-Politiker. „Der starke Verdacht bleibt damit ausdrücklich bestehen.“

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