Der Landtag von Sachsen-Anhalt will sich gegen politische Blockaden schützen. Gut sechs Monate vor der nächsten Landtagswahl planen CDU, Linke, SPD, FDP und Grüne, eine Parlamentsreform zu beschließen, die unter anderem den Landtag sowie das Landesverfassungsgericht stärken soll. Am Dienstag wollen die fünf Fraktionsvorsitzenden das Vorhaben unterzeichnen und in den Landtag einbringen. Im April könnte es dort beschlossen werden. WELT liegt der Gesetzesentwurf vor. Zuerst berichtete die „Mitteldeutsche Zeitung“.
Hintergrund ist auch ein möglicher Wahlerfolg der AfD bei der Landtagswahl im September. In Umfragen steht die Partei bei bis zu 40 Prozent – und könnte erstmals Teil einer Landesregierung werden. Die CDU von Ministerpräsident Sven Schulze liegt in Umfragen bei rund 26 Prozent der Stimmen, die Linke bei elf, die SPD bei acht, das BSW bei sechs Prozent – sie alle schließen eine Koalition mit den Rechtsextremen aus. FDP und Grüne kämen demnach nicht mehr im Landtag. Eine Regierungsbildung dürfte also kompliziert werden.
Mit der Reform wollen CDU, Linke, SPD, FDP und Grüne offenkundig auf mögliche Gefahren einer AfD-Regierungsbeteiligung oder auf die Sorge vor einer Sperrminorität durch mehr als ein Drittel der Landtagssitze für die AfD reagieren. Man wolle die „Arbeitsfähigkeit der Organe des freiheitlich-demokratischen Verfassungsstaates Sachsen-Anhalt auch unter den Bedingungen einer zunehmenden Fragmentierung und Polarisierung im politischen System des Landes“ gewährleisten, heißt es in der Antragsbegründung.
Die Konstituierung des 8. Thüringer Landtags im September 2024, geleitet vom Alterspräsident Jürgen Treutler (AfD), habe die Dringlichkeit des Vorhabens unterstrichen. Damals verzögerte Treutler die Konstituierung des Parlaments unter anderem durch eine lange, politische Rede.
Künftig soll etwa der Termin der nächsten Landtagswahl fest geregelt werden. Derzeit bestimmt der Landtag den nächsten Wahltermin. Einigt sich dieser jedoch nicht, kann es zu einer Verzögerung der Wahl kommen. Um Missbrauch oder politische Spiele zu verhindern, soll im Falle der Nicht-Einigung im Landtag die Wahl „am letzten Sonntag des sechzigsten Monats nach Beginn der Wahlperiode“ stattfinden, so der Entwurf.
Lesen Sie hier den Gesetzesentwurf in Gänze.
Auch das Landesverfassungsgericht soll vor politischen Konflikten geschützt werden – und gestärkt werden. Derzeit werden die Verfassungsrichter im Landtag per Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt. Hat aber eine Partei eine sogenannte Sperrminorität von über einem Drittel der Landtagssitze, könnte eine Wahl blockiert werden, so die Sorge. Die vorgeschlagene Neuerung in der Landesverfassung: Scheitert die Wahl im Landtag über sechs Wochen nach Ende der Amtszeit eines Richters oder einer Richterin, soll das Verfassungsgericht eigene Personalvorschläge machen – die wiederum per einfacher Mehrheit beschlossen werden können. „Die Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane und alle Gerichte und Behörden des Landes“, heißt es weiter.
Die Macht des Ministerpräsidenten soll künftig in einzelnen Fragen an den Landtag übergehen: Die Kündigung sowie der Abschluss von Staatsverträgen soll demnach nur durch Zustimmung des Parlaments möglich sein. Aktuell ist hierfür die Unterschrift – oder das Zurücknehmen ebenjener – des Ministerpräsidenten ausreichend. Bei der geplanten Neuerung haben die Landtagsfraktionen offensichtlich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den Medienstaatsvertrag im Sinn, denn die AfD schreibt in ihrem Wahlprogramm: „Die Rundfunkstaatsverträge werden als erste Amtshandlung gekündigt, um echten Reformdruck zu erzeugen!“
Auch die Wahl des Landtagspräsidenten soll nach dem Plan der Fraktionen reformiert werden. Bisher hat die stärkste Fraktion des Parlaments das Vorschlagsrecht. Sollte jener Personalvorschlag im ersten Wahlgang keine Mehrheit finden, sollen künftig im zweiten Wahlgang auch andere Fraktionen vorschlagsberechtigt sein. Offenbar ein Vorgriff auf die nächste Legislaturperiode, in dem die AfD die größte Fraktion werden könnte. In der laufenden Legislaturperiode fanden verschiedene AfD-Kandidaten für den Posten des Vizepräsidenten keine Mehrheit. Der Posten blieb unbesetzt – ein Szenario, das sich beim Landtagspräsidenten nicht wiederholen soll.
Wie Siegmund das Vorhaben bewertet
Die Beschäftigung von Familienmitgliedern im Landtag soll erschwert werden. Wer „mit dem Abgeordneten verheiratet ist, mit diesem in einer Lebenspartnerschaft lebt oder mit ihm bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist“, soll nicht von Steuergeldern bezahlt in dessen Büro arbeiten dürfen. Dies soll auch für entsprechende Verwandte eines oder einer anderen Landtagsabgeordneten gelten.
Der AfD könnte das erhebliche Probleme bereiten. Die Partei sah sich zuletzt massiven Vorwürfen von Vetternwirtschaft ausgesetzt, nachdem bekannt wurde, dass enge Familienmitglieder von AfD-Landtags- oder Bundestagsabgeordneten in Abgeordnetenbüros von Parteikollegen angestellt sind – und dort von Steuergeldern bezahlt werden. Solche Über-Kreuz-Anstellungen wären in künftigen Legislaturperioden untersagt. Jene Regelung wurde erst kurzfristig in den Antragsentwurf verhandelt, wie aus Verhandlungskreisen zu hören ist.
Die Fraktionen wollen zudem zwei neue Gedenktage schaffen. Der 8. Mai soll künftig „Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Europa“ sein, der 17. Juni als „Gedenktag für die Opfer des SED-Unrechts“ geschaffen werden. Das Tanzverbot am Karfreitag soll nicht mehr ganztägig, sondern nur noch von 5 bis 24 Uhr gelten.
Die Verhandlungen zwischen CDU, SPD, Grüne, FDP und Linke liefen rund ein Jahr, wie aus Magdeburg zu hören ist. „Es wurde sehr vertrauensvoll zusammengearbeitet“, sagt eine eng mit den Verhandlungen vertraute Person, die anonym bleiben möchte. „Es geht um Resilienz gegen antidemokratische Maßnahmen.“ CDU und Linke wollten sich auf Anfrage nicht äußern. Die Fraktionen wollten erst nach der Unterzeichnung des Antrags Stellung beziehen, ist aus Magdeburg zu hören.
Die AfD reagiert gereizt. „Es herrscht offenbar die blanke Angst“, sagt AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zu WELT. Es sei undemokratisch, zurecht eingeführte Zwei-Drittel-Mehrheiten aufgrund der AfD aufzuweichen. „Das tatsächliche ‚Machtspiel‘ sind derartige übereilte und antidemokratische Schnellschüsse.“ Der Vorgang zeige, dass sich die CDU in Sachsen-Anhalt auf eine „intensive Zusammenarbeit mit der Linken“ vorbereite.
Schon 2020 beschloss der Landtag eine Parlamentsreform, damals mit Stimmen von CDU, SPD, Grünen und Linken. Dabei wurden etwa eine Schuldenbremse in die Landesverfassung aufgenommen, das Quorum zur Einleitung von Bürgerbegehren gesenkt, die Zahl der Landtagssitze verkleinert – und beschlossen, dass Ausschüsse öffentlich tagen. Ferner einigten sich die Parteien auf eine Klausel, die den Staat zum Kampf gegen ein Wiedererstarken des Nationalsozialismus sowie des Rassismus und Antisemitismus verpflichtet.
Politikredakteur Kevin Culina berichtet für WELT über Gesundheitspolitik, die Linkspartei und das Bündnis Sahra Wagenknecht.
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