Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel fürchtet, dass Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther „eine Welle der Reglementierung und Überwachung plant“. Das schreibt der 63-Jährige in seiner Kolumne für den „Berliner Kurier“ und bezieht sich auf einen Leitantrag, den der Landesvorstand der CDU Schleswig-Holstein im Juni 2025 dem Landesausschuss vorgelegt haben soll. Vorsitzender der CDU Schleswig-Holstein ist Daniel Günther.

Die „typische Doppelmoral der Union“ sieht Steinhöfel dabei im Umgang mit 16-Jährigen. Für die CDU seien die Jugendlichen zwar reif genug, den Landtag zu wählen, aber zu unreif, um auf TikTok politische Debatten zu verfolgen? Damit spielt Steinhöfel auf die Forderung an, ein gesetzliches Mindestalter von 16 Jahren für offene soziale Netzwerke wie Instagram oder TikTok. „Wer der Jugend die digitale Mündigkeit abspricht, hat Angst vor ihren Fragen, nicht Sorge um ihr Wohl“, urteilt Steinhöfel.

In dem Antrag werde „Schutz der Meinungsfreiheit mit dem Schutz vor Meinungen“ verwechselt. Steinhöfel plädiert für mündige Bürger und offene Debatten – „keine verfassungswidrige Klarnamenpflicht, Gesichtserkennung und Internetverbote für Jugendliche“. Der Demokratie werde damit Fesseln angelegt.

Er fragt sich: „Will die CDU die Demokratie schützen oder will sie sie vor ihren eigenen Bürgern in Sicherheit bringen?“ Statt „Hass und Hetze“ zu bekämpfen, fürchtet er, dass der digitale Debattenraum stiller statt sicherer gemacht werde.

Die Forderung nach einer Klarnamenspflicht auf sozialen Plattformen sei dabei der „vielleicht schwerwiegendste Angriff auf die freiheitliche Netzkultur“. Steinhöfel beruft sich auf das Oberlandesgericht Hamm und argumentiert: „Anonymität ist kein Makel, sondern verfassungsrechtlich als ‚Schutzschild der Meinungsfreiheit‘ anerkannt.“ Denn, so Steinhöfel: Wer sich mit Klarnamen politisch äußert, müsste „jederzeit bereit sein, berufliche Nachteile oder soziale Ächtung in Kauf zu nehmen“.

„Der gläserne Bürger auf dem Silbertablett“

Auch würde Günther mit zentralen Klarnamen-Datenbanken „den ‚Goldstandard‘ für jeden Hacker und ausländischen Geheimdienst frei Haus“ liefern. Ein Leck würde keinen geschützten Raum bieten, „sondern den gläsernen Bürger auf dem Silbertablett“.

Steinhöfel kritisiert in der Kolumne auch die fehlende scharfe Grenze zwischen strafbaren Inhalten und legalen, aber schädlichen Desinformationen. „Der sarkastische Hinweis auf den häufig höchst fraglichen Wahrheitsgehalt der Äußerungen von Politikern sei hier erlaubt“, schreibt er dazu.

Günther war für seine Äußerungen zur Pressefreiheit in der ZDF-Talkshow „Markus Lanz“ Anfang Januar in die Kritik geraten. Dort sagte er in Bezug auf das Online-Portal „Nius“: „Wenn ich mir einen ‚Nius‘-Artikel angucke, mit dem ich irgendwas zu tun habe, kann ich nur sagen, da stimmt in der Regel nichts drin.“ Die Inhalte seien „einfach vollkommen faktenfrei“. Er erklärte zudem, dass solche Online-Portale und Inhalte seiner Ansicht nach demokratiefeindlich wirkten.

Auf die Frage, ob dies ein Verbot oder Zensur erfordere, antwortete Günther mit „Ja“ und sprach unmittelbar danach von Maßnahmen zum Schutz von Jugendlichen vor problematischen Inhalten in sozialen Medien.

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