Auch bisher strafunmündige Kinder und Jugendliche sollen sich nach einem Papier der CSU im Bundestag nach Straftaten vor Gericht verantworten. Das sieht ein Beschlussentwurf vor, über den die Abgeordneten bei ihrer Klausurtagung im Kloster Seeon entscheiden sollen. Darüber berichtete die Mediengruppe Bayern, der Entwurf lag auch der Deutschen Presse-Agentur vor.

Der Entwurf fordert ein gerichtliches „Verantwortungsverfahren“ für strafunmündige Kinder. Bislang müssen Täter unter 14 Jahren nicht vor Gericht, sie gelten als strafunmündig. Vorgeschlagen werden in dem Papier auch Strafverschärfungen bei Messerangriffen, beim Einsatz von K.-o.-Tropfen und bei Gruppenvergewaltigungen.

Der Juristen-Arbeitskreis der CSU hatte vorgeschlagen, in „Verantwortungserfahren“ für strafunmündige Täter das Tatgeschehen unter Anwesenheit der erziehungsberechtigten Eltern und der Kinder von Staatsanwaltschaft und Jugendgericht aufzuarbeiten. Das Gericht solle dann Erziehungsmaßnahmen nach klaren rechtlichen und bundeseinheitlichen Maßstäben anordnen können.

CSU will Jugendstrafrecht ab 12 statt 14 Jahren anwenden

Im Beschlussentwurf für Seeon heißt es: „Der Anstieg der Gewaltkriminalität bei Kindern unter 14 Jahren ist besorgniserregend.“ Auch würden immer mehr strafunmündige Minderjährige als Drogendealer eingesetzt.„Darum wollen wir das gerichtliche Verantwortungsverfahren für kriminelle strafunmündige Kinder einführen.“ Das Jugendstrafrecht solle schon ab 12 Jahren angewendet werden können, nicht erst wie jetzt ab 14 Jahren.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, vor gesetzlichen Neuregelungen beim Jugendstrafrecht eine Studie zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt in Auftrag zu geben.

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