Pöbeleien, Beleidigungen und anderes Fehlverhalten in Debatten des Bundestags sollen nach dem Willen von CDU/CSU und SPD künftig deutlich schärfer als bisher geahndet werden. So soll das Ordnungsgeld, das bei schwerer wiegenden Verstößen gegen die Ordnung oder die Würde des Bundestags verhängt wird, von 1000 auf 2000 Euro erhöht werden. Im Wiederholungsfall soll es künftig 4000 statt bisher 2000 Euro betragen.
Über eine entsprechende Änderung des Abgeordnetengesetzes und der Geschäftsordnung des Bundestags hat das Parlament erstmals beraten. Vorgesehen ist auch, dass künftig gegen Abgeordnete, die innerhalb von drei Sitzungswochen dreimal zur Ordnung gerufen wurden, automatisch ein Ordnungsgeld verhängt wird.
Schlechtes Benehmen soll am Geldbeutel spürbar werden
Der Bundestag sei das „Vorbild für die Debattenkultur in Deutschland“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner. „Und deswegen lassen wir nicht länger zu, dass im zunehmenden Ausmaß Hass, Hetze und Beleidigungen im Parlament verbreitet werden.“ Fechner wies darauf hin, dass die Zahl der Ordnungsrufe seit dem Einzug der AfD in den Bundestag deutlich zugenommen habe. Die allermeisten gingen auch auf das Konto der AfD. Es müsse „am Geldbeutel spürbar sein“, wer sich jemand nicht an die Regeln halte und sich nicht benehme.
Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Hendrik Hoppenstedt, nannte das Vorhaben „ein klares, aber maßvolles Verschärfen des Ordnungsrechts“.
Dagegen sprach der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner von einem „Frontalangriff auf die Rechte der Opposition, auf die Rechte der einzelnen Abgeordneten“. Das Präsidium könne nach den Plänen von Union und SPD „Abgeordnete jetzt bestrafen wie früher absolutistische Herrscher“. Brandner sammelt regelmäßig Ordnungsrufe. Erst am Vortag hatte der Bundestag seine Immunität aufgehoben, damit ein Strafverfahren wegen Beleidigung einer Journalistin gegen ihn geführt werden kann.
Grünen fordern Verschärfung, AfD empört
Den Grünen geht die Verschärfung nicht weit genug. Ihre erste parlamentarische Geschäftsführerin Irene Mihalic forderte, Artikel 3 des Grundgesetzes in der Geschäftsordnung zu verankern, der für die AfD „praktisch nicht existent ist“. Artikel 3 legt fest, dass niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
Die Änderung der Geschäftsordnung zielt aber auch darauf ab, Debatten lebendiger zu machen. So sollen zum Beispiel künftig auch in Aktuellen Stunden Zwischenfragen und Zwischenbemerkungen erlaubt sein.
AfD will Beleidigungsparagraf abschaffen
Der Bundestag beriet erstmals auch über einen AfD-Vorstoß, den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches zu streichen. Er stellt das Beleidigen von Politikern unter Strafe. Es zeigte sich, dass es dafür keine Mehrheit im Parlament geben wird.
„Kein Maulkorb für kritische Bürger“, verlangte Knuth Meyer-Soltau von der AfD. Der CDU-Abgeordnete Axel Müller hielt der Partei eine „scheinheilige Doppelmoral“ vor. Ihre Bundesvorsitzende Alice Weidel habe Anzeigen in dreistelliger Zahl wegen angeblicher Verstöße gegen Paragraf 188 gestellt und ausdrücklich auf einer Strafverfolgung bestanden.
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