Neonazi Marla-Svenja Liebich nutzt ihre Verurteilung, um Stimmung gegen das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel zu machen. Dem dürfe man nicht auf den Leim gehen, sagt die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch. Sie setzt auf die Justiz.
Die Queerbeauftrage der Bundesregierung, Sophie Koch, sieht eine Gefahr darin, aus dem Fall Marla-Svenja Liebich politische Konsequenzen zum Selbstbestimmungsgesetz zu ziehen. "Rechten Stimmungsmachern sollte man nicht auf den Leim gehen", sagte die SPD-Politikerin dem "Spiegel". Man dürfe solche Einzellfälle nicht zum Maßstab des Handelns machen.
Die Rechtsextremistin Liebich war im Juli 2023 - damals noch als Sven Liebich - wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
Dann wurde Anfang 2025 bekannt, dass Liebich eine Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags vorgenommen habe. Da Liebich queere Menschen zuvor als "Parasiten der Gesellschaft" bezeichnet hatte und gegen "Schwuletten" hetzte, zweifeln viele an der Motivation des Geschlechterwechsels.
Die Haft könnte sie nun - mindestens zu Beginn - in einer Vollzugsanstalt für Frauen antreten. Der Haftantritt ist für Freitag geplant, laut "Spiegel" wird derzeit noch geprüft, ob es bei der Unterbringung bleibt.
Das Verfahren führte zu Kritik am Selbstbestimmungsgesetz - auch aus der CDU. Koch verweist jedoch auch auf die Bedeutung des Gesetzes für trans Personen: "Das Selbstbestimmungsgesetz bedeutet für sehr viele Menschen nicht weniger als gesellschaftliche Teilhabe in Würde – ein Recht, das selbstverständlich sein sollte." Das sächsiche Justizvollzugsgesetz erlaube explizit Einzelfallabwägungen für solche Fälle: "Ich habe großes Vertrauen in die Behörden vor Ort, dass sie kluge Lösungen finden werden", so Koch.
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