Zum ersten Mal seit dem Sturz von Baschar al-Assad soll in Syrien ein neues, vergrößertes Parlament gewählt werden. In drei Provinzen können die Menschen aber im September nicht mit abstimmen.

Syrien verschiebt in den Drusen- und Kurdengebieten des Landes den Auswahl-Prozess für das geplante Übergangsparlament. Der Prozess werde in der südlichen Provinz Suwaida mit drusischer Mehrheit sowie in Raka und Hassakeh im Norden und Nordosten erst stattfinden, wenn "angemessene Bedingungen und ein sicheres Umfeld vorhanden sind", berichtete die staatliche Nachrichtenagentur Sana am Samstag unter Berufung auf Nawar Nadschmeh, Mitglied der Wahlkommission.

Nach Kämpfen in der Provinz Suwaida im vergangenen Monat ist der Zugang zu der Provinz aufgrund der angespannten Sicherheitslage weiterhin schwierig. Mitglieder der syrischen Sicherheitskräfte hatten in Auseinandersetzungen zwischen Beduinen und Drusen in der Region eingegriffen und dabei Masssaker an drusischen Zivilisten verübt. Daraufhin griff Israel in den Konflikt ein. Seit Mitte Juli gilt in der Region ein Waffenstillstand, der allerdings brüchig ist. In den Provinzen Raka und Hassakeh verzögert sich aufgrund von Differenzen beider Seiten die Umsetzung einer am 10. März getroffenen Vereinbarung über die Integration kurdischer Institutionen in jene der Zentralregierung.

Nadschmeh sagte, die Verschiebung des Auswahl-Prozesses sei auf "die Sicherheitsherausforderungen, denen diese Provinzen ausgesetzt sind" zurückzuführen. Eine "gerechte Repräsentation" in diesen Gebieten werde aber gewährleistet. So würden in dem Übergangsparlament Sitze für die drei Provinzen "reserviert", um sie zu einem späteren Zeitpunkt zu besetzen.

Übergangsparlament für drei Jahre

In Syrien soll Mitte September die erste Wahl eines Übergangsparlaments seit dem Sturz der Regierung des langjährigen Machthabers Baschar al-Assad stattfinden. Bei der Wahl der "Volksversammlung" zwischen dem 15. und 20. September sollen 140 der 210 Abgeordneten von regionalen Wahlgremien bestimmt werden, die restlichen 70 soll der syrische Übergangspräsident Ahmad al-Scharaa ernennen.

Gemäß der von al-Scharaa unterzeichneten Verfassungserklärung soll die Wahlperiode des Übergangsparlaments zunächst drei Jahre betragen, es kann dann neu gewählt werden. Das Übergangsparlament soll für die Gesetzgebung in Syrien zuständig sein, bis eine ständige Verfassung in Kraft tritt. Auf deren Grundlage sollen dann erneut Wahlen abgehalten werden.

Kämpfer von al-Scharaas islamistischer Miliz HTS und mit ihr verbündete Gruppen hatten am 8. Dezember Assad gestürzt. Die Islamisten lösten das alte Parlament und die ehemalige Regierungspartei Baath auf und setzten die Verfassung von 2012 außer Kraft. Ende Januar wurde al-Scharaa zum Übergangspräsidenten ernannt.

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