Alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Mensch misshandelt. Oft kennen die Opfer ihre Peiniger, teils liegen sogar Näherungsverbote vor. Doch bis das Opfer einen Verstoß erkennt, kann es oft zu spät sein. Das Justizministerium sieht für dieses Problem eine technische Lösung vor.

Das Bundesjustizministerium will Opfer häuslicher Gewalt künftig besser schützen - durch elektronische Überwachung der Täter. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt den Zeitungen der Funke Mediengruppe vor. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig von der SPD plant demnach, dass Familiengerichte Täter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Opfer sollen über ein Empfangsgerät gewarnt werden, wenn sich ihre Peiniger nähern und dabei einen festgelegten Mindestabstand unterschreiten. Auch die Polizei wird automatisch alarmiert.

Hubig will mit der geplanten Änderung des Gewaltschutzgesetzes eine bundesweit einheitliche Regelung schaffen. Einige Bundesländer haben bereits eigene Gesetze für solche Fälle. Verstößt ein Täter gegen eine Gewaltschutzanordnung ohne elektronische Überwachung, muss das Opfer selbst die Polizei informieren, heißt es im Entwurf. "In diesem Fall wird sich der Täter meist schon in nächster Nähe zum Opfer aufhalten", heißt es weiter.

Bei einem Alarm über die elektronische Aufenthaltsüberwachung wird hingegen bereits frühzeitig erkannt werden können, wie nah der Täter dem Opfer gekommen ist. "Dann könnten frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um das Opfer zu schützen", hieß es in dem Entwurf.

Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt hat nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) im vergangenen Jahr mit fast 266.000 Betroffenen einen neuen Höchststand erreicht. Statistisch gesehen wurde etwa alle zwei Minuten ein Mensch in Deutschland von Partner, Ex-Partner oder nahen Verwandten misshandelt.

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