Die Sozialhilfeträger in Deutschland haben im Jahr 2024 insgesamt 20,2 Milliarden Euro netto für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) aufgewendet. Das teilte das Statistische Bundesamt am Montag mit. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg um 14,8 Prozent. Laut der Behörde stiegen die Ausgaben in allen Leistungsbereichen der Sozialhilfe deutlich.
Der größte Anteil entfiel mit 56,5 Prozent auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese Leistungen, die vollständig aus Bundesmitteln an die Länder finanziert werden, beliefen sich auf 11,4 Milliarden Euro – ein Plus von 13,3 Prozent im Vergleich zu 2023.
Stärker wuchsen die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege, die um 17,7 Prozent auf 5,3 Milliarden Euro anstiegen. Für die Hilfe zum Lebensunterhalt wurden 1,6 Milliarden Euro ausgegeben, das waren 11,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Auf Hilfen zur Gesundheit, zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie auf weitere Hilfen in besonderen Lebenslagen entfielen zusammen 1,9 Milliarden Euro – ein Anstieg um 19,4 Prozent.
Nicht enthalten in den Angaben ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – also das Bürgergeld. Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bekommen Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können. Es handelt sich nur um Personen, die nicht erwerbsfähig sind.
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