Um die Versorgung ungewollt Schwangerer zu verbessern, will die SPD öffentliche Krankenhäuser in die Pflicht nehmen. „Aus unserer Sicht sollten öffentliche Krankenhäuser verpflichtet sein, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge, der „taz“. Sie fügte hinzu: „Das sollte auch für konfessionelle Krankenhäuser gelten, wenn diese öffentlich finanziert werden.“
Hintergrund von Wegges Äußerungen ist die von der Bundesregierung veröffentlichte sogenannte Elsa-Studie. Demnach leben 4,5 Millionen Menschen in Deutschland außerhalb einer „angemessenen Erreichbarkeit“ zum nächsten Angebot für einen Schwangerschaftsabbruch. Betroffen sind vor allem Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg. Frauen, die einen Abbruch vornehmen lassen wollten, hätten es dort schwerer, ein entsprechendes Angebot zu finden, so die Studie.
Kürzlich hatte zudem die Abweisung der Klage eines Frauenarztes gegen die Einschränkung von Abtreibungen am christlichen Klinikum Lippstadt für Schlagzeilen gesorgt. Das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm bestätigte eine Dienstanweisung des Krankenhausträgers, Schwangerschaftsabbrüche außer bei Gefahr für Leib und Leben der Mutter in der Klinik zu untersagen. Die Weisung war nach der Fusion des evangelischen Krankenhauses Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital ergangen – auf Wunsch der katholischen Seite.
Nach Paragraf 218 im Strafgesetzbuch ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland rechtswidrig. Er bleibt aber bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei, wenn es zuvor eine Beratung gab und ein Beratungsschein ausgestellt wurde. Zwischen Beratung und Abtreibung müssen mindestens drei Tage vergehen.
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