In Brandenburg hat das Innenministerium das Verfassungsschutz-Gutachten über den Landesverband der AfD veröffentlicht. Dieser wird darin als „erwiesen rechtsextremistisch“ eingestuft. Davor wurde die AfD im Bundesland seit 2020 als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet.
Landesinnenminister René Wilke (parteilos) betonte bei der Vorstellung des Verfassungsschutzvermerks vom April am Donnerstag in Potsdam, es sei deutlich, dass die AfD auf einem Kurs sei, den demokratischen Staat und seine Institutionen zerstören zu wollen.
In dem Gutachten kommt der brandenburgische Verfassungsschutz zu dem Ergebnis, dass verfassungsfeindliche Äußerungen und Verhaltensweisen den Gesamtcharakter des AfD-Landesverbandes prägten. Es seien eklatante Verstöße gegen Schutzgüter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wie das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip „in erheblichem Maß festzustellen“, heißt es. Diese hätten gerade in der jüngeren Vergangenheit erwiesenermaßen zugenommen. Kontakte zu rechtsextremen Vorfeldorganisationen seien seit 2020 „gepflegt, aufrechterhalten und sukzessive intensiviert“ worden.
Maßgebliche Vertreter des AfD-Landesverbandes zögen die Legitimität rechtsstaatlicher Verfahren und Entscheidungen in einer Weise in Zweifel, die „auf eine generelle Verächtlichmachung des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland“ ziele, erklärte der Verfassungsschutz. In der Migrationsdebatte bediene sich die Partei bewusst „apokalyptischer Schreckensszenarien“, um Ängste zu schüren und gesellschaftliche Spannungen zu verstärken.
Wer nicht „zum deutschen Mainstream“ gehöre, soll der AfD zufolge zur Ausreise bewegt werden, sagte Verfassungsschutzchef Wilfried Peters. „Es geht um Diskriminierung und Ausgrenzung.“ Die AfD habe inzwischen das Sag- und Denkbare verschoben und mache staatliche Institutionen verächtlich.
Innenminister spricht von eigenen Informationsblasen der AfD
Der Innenminister sprach bei AfD-Parteianhängern auch von einer Art „Fankultur“ – als sei man Teil eines Fußballclubs. Die AfD habe einen kulturellen Gemeinschaftsraum erzeugt und eigene Informationsblasen geschaffen. Nicht alle Mitglieder der AfD seien Rechtsextreme – aber das gelte für Kader und Anhänger, die „mit Fanatismus der AfD hinterherjubeln“.
AfD-Landtagsfraktionschef Hans-Christoph Berndt kritisierte den Bericht: „Der Verfassungsschutz wägt nicht ab, sondern er urteilt ab“, sagte er am Nachmittag im Landtag in Potsdam. Demnach sei der Verfassungsschutz eine „Gefahr für die Demokratie“.
„Der ganze Vermerk zu unserer Einstufung ist getragen von einer Feindseligkeit gegen die AfD“, sagte Berndt. Aussagen der AfD seien mitunter heftig – „manchmal macht es ja auch Spaß, polemisch zu sein“, so Berndt. Doch in dem Bericht habe er „in keinem Satz etwas gefunden, wo ich sagen würde, da sind wir zu weit gegangen, das ist nicht akzeptabel – im Gegenteil.“ Man wolle den Bericht nun „wegklagen“, so Berndt weiter. Jedes Gericht, „was nur einen Funken von Objektivität hat“, würde zu dem Schluss kommen, dass der Vermerk nicht stichhaltig sei.
Nach den Worten des Parlamentarischen Geschäftsführers der AfD-Fraktion, Dennis Hohloch, ist der Vermerk kein Beweis für Rechtsradikalität ist, „sondern eher ein Beweis dafür, dass diese Behörde politisch gesteuert und politisch missbraucht ist“. Der Verfassungsschutz suche sich Vereine und Bewegungen raus, die ihm missliebig seien und drücke ihnen den Stempel des Rechtsextremismus auf.
Der sogenannte Einstufungsvermerk des Verfassungsschutzes ist die Grundlage für die Höherstufung der AfD Brandenburg von einem rechtsextremen Verdachtsfall zu einer gesichert rechtsextremistischen Bestrebung. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird der jeweilige Landesverband der AfD bereits seit Längerem so eingestuft.
Um die Veröffentlichung des Vermerks hatte es Streit zwischen dem Innenministerium und der brandenburgischen AfD gegeben. Im Zusammenhang mit der Bewertung der AfD musste im Mai der frühere Verfassungsschutzchef gehen, die SPD-Innenministerin trat kurz darauf zurück.
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