Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag für die Einreise eines aus Jordanien stammenden Kleinkindes stattgegeben, dem anders als seinen Eltern die Wiedereinreise nach Deutschland verweigert wurde. Zuvor waren Eilanträge vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht gegen diese Entscheidung erfolglos geblieben.

Bei der Entscheidung für ein Einreiserecht nach Deutschland sei das Alter des von seinen Eltern getrennten Kindes von nicht einmal zwei Jahren berücksichtigt worden, teilte das Gericht nun am Donnerstag in Karlsruhe mit.

Dem Kind wurde nach einem Aufenthalt der Familie in Jordanien im August 2024 die Wiedereinreise nach Deutschland verweigert, weil es nicht im Besitz des dafür nötigen Aufenthaltsrechts sei. Die Behörden begründeten dies mit Sicherheitsbedenken gegenüber dem Vater und möglicherweise auch der Mutter. Diese unterstützten die in Deutschland verbotene israel- und judenfeindliche Vereinigung Samidoun. Über das daraufhin eingeleitete Verwaltungsverfahren über das Aufenthaltsrecht der Eltern ist noch nicht entschieden worden, wie das Verfassungsgericht weiter mitteilte.

Die Eltern verfügten beide 2023 über einen legalen Aufenthaltstitel in Deutschland. Über ein Aufenthaltsrecht des im August 2023 geborenen Kindes und eine Verlängerung der Aufenthaltstitel der Eltern war noch nicht entschieden.

Nach Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts erfassten die Verwaltungsgerichte womöglich die Bedeutung des Grundrechts auf Schutz der Familie nicht ausreichend. Dabei komme es auf die noch zu klärenden Sicherheitsbedenken gegenüber den Eltern nicht an.

Zwar sei der Aufenthaltsstatus der Eltern nicht geklärt, hieß es. Bei der Abwägung sei zu berücksichtigen gewesen, dass der andauernde Aufenthalt in Jordanien zu schweren Beeinträchtigungen für das Kind führen könne. Demgegenüber sei sein Aufenthalt in Deutschland bis zu einer Entscheidung des Aufenthaltsrechts weniger gewichtig.

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