Die Bundesregierung hat ein milliardenschweres Rentenpaket zur Absicherung des Rentenniveaus und zur Ausweitung der Mütterrente auf den Weg gebracht.

Das Kabinett billigte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Damit wird das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent des jeweils geltenden Durchschnittslohns gesichert. Zudem erhalten Eltern von vor 1992 geborenen Kindern ab 2027 drei statt bislang zweieinhalb Jahre Erziehungszeiten bei der Rente angerechnet.

Dies soll spätestens 2028 umgesetzt sein, aber dann rückwirkend ab 2027 gezahlt werden. Die Erhöhung der Mütterrente bedeutet pro Kind rund 20 Euro mehr im Monat. Die Kosten für das Gesamtpaket belaufen sich ab 2027 auf eine zweistellige Milliardensumme, die aus dem Bundeshaushalt finanziert werden soll. Die Finanzplanung von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) für die Jahre bis 2029 weist allerdings hohe zweistellige Milliardenlücken auf.

Schwarzarbeit – Nagelstudios und Barbershops im Visier

Auch will die Regierung den Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung verstärken. Das Kabinett beschloss ebenfalls einen Gesetzentwurf Klingsbeils, der eine Modernisierung und Digitalisierung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls vorsieht. Die FKS soll durch Datenanalyse gezielter gegen verdächtige Arbeitgeber vorgehen können, etwa in Subunternehmerketten auf Großbaustellen. Sie erhält zum Teil polizeiähnliche Befugnisse.

Zudem sollen neue Branchen in den Fokus rücken, in denen illegale Beschäftigung vermutet wird. Dazu zählen Friseursalons, Barbershops sowie Kosmetik- und Nagelstudios. Dort sollen eine Ausweispflicht für Beschäftigte und eine Sofortmeldepflicht für Arbeitgeber bei neuen Anstellungen gelten. Dafür wird die Forstwirtschaft aus dem Katalog der Risikobranchen genommen.

Regierung bringt Tariftreuegesetz auf den Weg

Außerdem sollen öffentliche Aufträge an die Einhaltung von Tarifverträgen geknüpft werden. Neben der Rente brachte das Kabinett einen weiteren Gesetzentwurf von Bärbel Bas und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) auf den Weg. Die Regierung will damit die seit Jahrzehnten sinkende Bindung an Tariflöhne stärken. Eine weitreichende Ausnahme ist bis Ende 2032 für Aufträge der Bundeswehr vorgesehen.

Arbeitgeber müssen dem Gesetzentwurf zufolge vertraglich zusichern, die einschlägigen Standards bei der Ausführung des Auftrags einzuhalten. Dabei müssen die Firmen nicht selbst tarifgebunden sein. Die Tariftreue soll sich neben dem Entgelt auch auf weitere Lohnbestandteile wie Zulagen oder Weihnachtsgeld beziehen. Das Gesetz gilt für Aufträge und Konzessionen des Bundes oder seiner Behörden ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert von 50.000 Euro.

Regierung beschafft Befugniserweiterung für Pflegekräfte

Pflegekräfte sollen künftig mehr Aufgaben übernehmen dürfen als bisher. Der beschlossene Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums beinhaltet, dass sie bestimmte Tätigkeiten ausüben dürfen, die bislang Ärzten vorbehalten sind oder von diesen angeordnet werden müssen. Ziel ist neben einer besseren Versorgung von Pflegebedürftigen auch, den Beruf attraktiver zu machen. Beschlossen wurde außerdem, die Ausbildung für die Pflegefachassistenz zu vereinheitlichen.

Welche konkreten Aufgaben Pflegefachkräfte künftig in eigener Initiative übernehmen können, ist noch offen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nannte am Mittwoch unter anderem Blutabnahmen und Wundabstriche bei bestimmten Patientengruppen. Das geplante Gesetz „zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ sieht vor, dass in den nächsten Jahren Kataloge von Leistungen erstellt werden, die Pflegefachkräfte eigenverantwortlich erbringen dürfen.

Regierung treibt Aufbau von CO2-Endlagern voran

Des Weiteren will die Bundesregierung den Aufbau einer Infrastruktur zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid (CO2) massiv beschleunigen. Das Kabinett brachte deshalb den Entwurf von Wirtschaftsministerin Reiche (CDU) für ein CO2-Speicherungsgesetz auf den Weg. Die Errichtung und der Betrieb von CO2-Speichern und Pipelines sollen als im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegend eingestuft werden. Die Regelung soll Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich erleichtern, ähnlich wie bei erneuerbaren Energien.

Das Vorhaben ist umstritten. Industrie und Teile der Gewerkschaften dringen auf verlässliche Rahmenbedingungen. Umwelt- und Klimaschützer befürchten dagegen eine Schwächung der Anstrengungen zur CO2-Vermeidung. Bisher ist die unterirdische CO2-Speicherung nur zu Forschungs- und Demonstrationszwecken erlaubt

Mehr Gesetzentwürfe in Kürze.

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