Die Bundesregierung hat Beschwerde gegen eine Gerichtsentscheidung eingelegt, nach der sie einer Afghanin und ihrer Familie Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen musste. Die Beschwerde sei am Montag eingegangen, teilte das Berliner Verwaltungsgericht mit. Nun muss das Oberverwaltungsgericht sich mit dem Fall befassen.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 7. Juli betraf den Streit um das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghanen. Es ging konkret um Zusagen der Bundesregierung an eine Juradozentin und ihre 13 Familienangehörigen, die in Pakistan auf Visa warten.
Das Verwaltungsgericht entschied im Eilverfahren, die Bundesregierung habe sich „durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmebescheide rechtlich zur Aufnahme gebunden“. Von dieser freiwillig eingegangen Bindung könne sich Deutschland nicht lösen.
Zudem gebe es keine Sicherheitsbedenken, und die Identität der Menschen sei geklärt. Der Familie droht nach eigenen Angaben die Abschiebung nach Afghanistan, wo ihr Leben unter der Herrschaft der islamistischen Taliban gefährdet sei. Dies wurde aus Sicht des Gerichts glaubhaft dargestellt.
Die Richter stellten grundsätzlich klar: „Die Bundesregierung ist rechtlich verpflichtet, die Zusagen umzusetzen, und zwar schnell. Ansonsten drohen Schäden, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können.“ Mit der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kann es jetzt zu weiteren Verzögerungen kommen.
2400 Afghanen warten in Pakistan noch auf Visum
Das Bundesinnenministerium hatte betont, für Menschen im Verfahren, die sich in Pakistan aufhielten, werde die Unterbringung, Versorgung und Betreuung vor Ort durch die Bundesregierung organisiert. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes von Mitte Juni warten rund 2400 Menschen in Pakistan darauf, dass sie ein Visum bekommen.
Betroffen davon sind nach den Angaben etwa Menschen, die sich für Gleichberechtigung und Demokratie eingesetzt haben. Auch Richter, Journalisten oder Künstler zählten zu den Betroffenen.
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