Mit dem neuen Migrationspakt will die EU ab 2026 ein klares Signal setzen. Brüssel will verhindern, dass Flüchtlinge als politische Schachfiguren missbraucht werden. Europäische Staaten sollen direkte Sanktionen verhängen können.
Der neue Migrationspakt der Europäischen Union kann laut einer EU-Behörde verhindern, dass feindlich gesinnte Staaten Migranten zu politischen Zwecken missbrauchen: "Die wirksame und zügige Durchführung von Rückführungsverfahren unter vollständiger Einhaltung der geltenden Schutzbestimmungen kann der Instrumentalisierung von Migranten und Flüchtlingen entgegenwirken", hieß es in einem veröffentlichten Bericht der EU-Agentur für Grundrechte (FRA) mit Sitz in Wien. Der Migrationspakt des Staatenbundes soll Mitte 2026 in Kraft treten.
"Anstatt Migranten und Flüchtlinge zu bestrafen, die für politische Zwecke benutzt und missbraucht werden, müssen die EU-Länder ihre Maßnahmen auf die feindlichen Akteure ausrichten", erklärte FRA-Direktorin Sirpa Rautio. Mit dem neuen Migrationspakt sei dies möglich: EU-Mitgliedsstaaten könnten damit direkte Sanktionen gegen "feindlich gesinnte" Staaten verhängen oder die Visumspflicht für Personen aus diesen Ländern einschränken, heißt es in dem Bericht weiter.
Das EU-Mitgliedsland Polen hatte Belarus und Russland wiederholt den politischen Missbrauch von Migranten vorgeworfen, indem sie gezielt Menschen aus Afghanistan, dem Irak und Äthiopien einflogen und mit Bussen an die polnische EU-Außengrenze transportierten. In den Jahren 2023 und 2024 starben nach Angaben der FRA rund 60 an der belarussischen Grenze gestrandete Menschen, viele an Unterkühlung. Menschenrechtsgruppen werfen Warschau vor, Migranten unrechtmäßig über die Grenze zurück nach Belarus zu drängen.
Der neue Pakt ermögliche es den EU-Staaten, die Asylanträge von Menschen, die von dieser Art der politischen Instrumentalisierung betroffen seien, zu priorisieren, erklärte FRA-Chefin Rautio. Dabei dürften die Menschenrechte der betroffenen Migranten "unter keinen Umständen" gefährdet werden, heißt es in dem FRA-Bericht weiter. Darunter falle das Verbot von Folter genauso wie Rückführungen in Länder, in denen das Leben und die Freiheit von Menschen direkt gefährdet seien.
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