Die Abstimmung im Bundestag über die Verfassungsrichter entwickelt sich zu einem wahren Polit-Krimi. Die Unions-Fraktion hat für die drei vakant werdenden Stellen den Arbeitsrichter Günter Spinner nominiert, die SPD die Professorinnen Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold. Kurz vor dem Showdown will die Union die Wahl absetzen.

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08:47 Uhr – Union will Brosius-Gersdorf-Wahl absetzen

Das Tauziehen im Bundestag um die Wahl von drei neuen Richtern am Bundesverfassungsgericht nimmt eine überraschende Wendung. Die Unionsfraktion hat in einer Sondersitzung entschieden, dass die Wahl aller drei Richter von der Tagesordnung des Bundestags genommen werden soll. Die Union will nach erheblichen internen Differenzen die Wahl der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf nicht mittragen. Als Grund dafür wird allerdings nicht die Haltung der Juristin unter anderem zum Abtreibungsrecht genannt, sondern Plagiatsvorwürfe. Der Fraktionsvorstand und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hätten der SPD mitgeteilt, dass der Plagiatsverdacht die fachliche Expertise in Zweifel ziehe, hieß es in Fraktionskreisen während der laufenden Sitzung. Die sei aber zentrales Argument für die Wahl der Kandidatin gewesen. Eine angehende Verfassungsrichterin müsse über jeden Zweifel erhaben sein.

08:27 Uhr – Imageschaden für das Gericht befürchtet

Nach Einschätzung des ehemaligen Richters an dem Karlsruher Gericht, Peter M. Huber, könnte die Wahl von Brosius-Gersdorf dem Ansehen der Institution schaden „Ein dermaßen polarisierender Personalvorschlag ist für das Ansehen des Gerichts ein Risiko“, sagte Huber dem Magazin „Focus“. „Die Frau Brosius-Gersdorf vorgehaltenen und hitzig diskutierten Positionen sind in der Gesellschaft wie unter Verfassungsrechtlern nicht mehrheitsfähig“, betonte er.

Huber übte scharfe Kritik an der Diskussion um Brosius-Gersdorf in den vergangenen Tagen. „Karlsruhe stand immer für Ausgewogenheit und Verlässlichkeit – auch bei der Auswahl der Verfassungsrichter“, sagte er. Im Gegensatz zu den USA seien Richterwahlen in Deutschland „nie so personalisiert gewesen, sodass das Bundesverfassungsgericht in der Regel als Einheit wahrgenommen wird“. Die Debatte der vergangenen Tage könne das beeinträchtigen, sagte Huber dem „Focus“.

08:15 Uhr – So läuft die Wahl ab

Um kurz nach 10 Uhr sollen die Abgeordneten zunächst über den Kandidaten der Union, Günter Spinner, entscheiden. Die Abstimmungen über die beiden SPD-Kandidatinnen Ann-Katrin Kaufhold und Frauke Brosius-Gersdorf sind für mittags geplant. Über sie soll getrennt voneinander abgestimmt werden.

Vor der Bundestagssitzung plant die Union jedoch aufgrund der Personalie Brosius-Gersdorf eine Sondersitzung. Falls es eine Probeabstimmung dazu geben sollte, gäbe es die Möglichkeit, dass der Punkt Richterwahl wieder von der Tagesordnung genommen wird.

08:03 Uhr – Linke fordert Wahl der SPD-Kandidatinnen

Die Linken-Fraktion im Bundestag hat die Abgeordneten von CDU und CSU aufgerufen, bei der Wahl nicht mit Stimmen der AfD zu rechnen. „Ich hoffe, dass sie sich endlich für eine demokratische Mehrheit für alle Kandidatinnen und Kandidaten einsetzen wird und nicht mit den Stimmen der AfD kalkuliert“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Clara Bünger, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Freitag).

08:03 Uhr – Die Stimmen der AfD werden gebraucht

Wenn alle Fraktionen gemäß ihrer relativen Stärke vertreten sind, reichen die Stimmen der drei Regierungsparteien CDU, CSU und SPD sowie der Grünen nicht aus für eine Zweidrittelmehrheit. Es bräuchte dann noch Stimmen der AfD oder der Linken. Die CDU/CSU-Fraktion lehnt eine Zusammenarbeit sowohl mit der Linken als auch der AfD ab.

Die AfD-Fraktionsspitze jedenfalls hat ihren Mitgliedern empfohlen, für den Unionskandidaten Spinner zu stimmen. Die beiden SPD-Kandidatinnen hingegen lehnt AfD-Fraktionschefin Alice Weidel ab.

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