Für Fluggäste ist es eine lästige Prozedur: Das Ausziehen von Schuhen bei Sicherheitskontrollen in Flughäfen. Doch nun ändern die Behörden in den USA ihre Vorgaben und rühmen die "hochmodernen technologischen Fortschritte".
Nach fast zwei Jahrzehnten müssen Fluggäste in den USA bei der Sicherheitskontrolle nicht mehr regelmäßig die Schuhe ausziehen. "Wir gehen davon aus, dass diese Änderung die Wartezeiten der Passagiere an unseren Kontrollstellen drastisch verkürzen wird", teilte Heimatschutz-Ministerin Kristi Noem mit. "Dank unserer hochmodernen technologischen Fortschritte und unseres mehrschichtigen Sicherheitsansatzes sind wir zuversichtlich, dass wir diese Änderung unter Beibehaltung der höchsten Sicherheitsstandards umsetzen können." Man verfolge nun einen "mehrschichtigen, behördenübergreifenden Ansatz für die Sicherheit".
Die Transportsicherheitsbehörde hatte über viele Jahre von den meisten Flugreisenden aus Sorge vor verstecktem Sprengstoff verlangt, ihre Schuhe bei der Kontrolle auszuziehen. Begonnen hatte die Routine im August 2006. Fünf Jahre zuvor hatte der als "Schuhbomber" bekannt gewordene Richard Reid versucht, auf einem Flug von Paris nach Miami in seinen Schuhen versteckte Sprengsätze mit Streichhölzern anzuzünden. Passagiere konnten das Mitglied des Terrornetzwerkes Al-Kaida allerdings überwältigen. Reid verbüßt nun eine lebenslange Haftstrafe in einem Hochsicherheitsgefängnis im US-Bundesstaat Colorado.
Kinder und Ältere von Prozedur befreit
Im Jahr 2013 führte die Sicherheitsbehörde das sogenannte PreCheck-Programm für vertrauenswürdige Reisende ein, deren Mitglieder ihre Schuhe nicht ausziehen mussten. Zudem waren Kinder unter 12 Jahren und Erwachsene ab 75 Jahren von der Prozedur befreit.
In der Erklärung des Heimatschutzministeriums hieß es am Dienstag, andere Aspekte des Sicherheitsverfahrens der Behörde blieben aber unverändert. Zum Beispiel müssten Passagiere weiterhin die Identitätsüberprüfung, die Secure Flight-Überprüfung und andere Prozesse durchlaufen.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke