CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann hat Unterstützung für die Juraprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf angekündigt, die auf Vorschlag der SPD neue Verfassungsrichterin werden soll. „Bei den Richterwahlen für das Bundesverfassungsgericht geht es um die Handlungsfähigkeit unserer Demokratie“, sagte Hoffmann der „Augsburger Allgemeinen“. In Zeiten, in denen im Bundestag die radikalen Ränder stark wie nie seien, „braucht es ein geschlossenes Votum der Parteien der Mitte, um die Funktionsfähigkeit des höchsten deutschen Gerichts sicherzustellen“.
Der Wahlausschuss des Bundestags soll heute Abend (20.00 Uhr) eine Empfehlung zur Nachbesetzung von drei Richterstellen am Bundesverfassungsgerichts abgeben. Gegen Brosius-Gersdorf hatte es zuvor Widerstände in Reihen der Union gegeben, nach Medienberichten unter anderem wegen ihrer Position zu Schwangerschaftsabbrüchen.
Hoffmann appellierte an die Abgeordneten von CDU und CSU, die Vorschläge der SPD trotz kritischer Stimmen mitzutragen. Nichts wäre gewonnen, wenn der Kandidat der Union scheitere, weil die beiden SPD-Kandidatinnen scheiterten, sagte er. „Die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag sind so, dass wir unseren Wunschkandidaten nur im Paket mit weiteren Personalentscheidungen durchsetzen können.“
Empfehlung des Ausschusses wäre nur der erste Schritt
Die 16 Richter und Richterinnen des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Aktuell sind gleich drei Posten vom Bundestag zu besetzen. Für einen hat die CDU/CSU das Vorschlagsrecht, für zwei die SPD.
Im Wahlausschuss des Bundestags mit seinen zwölf regulären Mitgliedern ist eine Mehrheit von acht Stimmen nötig. Da die CDU/CSU fünf Mitglieder hat, die SPD zwei und Grüne und Linke je ein Mitglied, könnte eine Mehrheit auch ohne Linke und AfD (drei Mitglieder) zusammenkommen. Die Union hat einen Grundsatzbeschluss, dass es weder mit der AfD noch mit der Linken parlamentarische Zusammenarbeit geben soll. Die Linke will hingegen im demokratischen Lager einbezogen werden.
Spricht der Ausschuss eine Empfehlung aus, wird darüber im Plenum abgestimmt. Diese Wahl steht aktuell für Freitag auf der Tagesordnung. Allerdings nicht im Paket, sondern es soll zunächst über einen Richter – wohl den von der Union nominierten Kandidaten – abgestimmt werden. Die Wahl von zwei weiteren Richterinnen steht dann etwas später auf der Tagesordnung der letzten Sitzung des Bundestags vor der Sommerpause.
Braucht die Koalition Linken-Stimmen?
Für die Wahl im Plenum ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen nötig. Da die schwarz-rote Koalition eine Abhängigkeit von der AfD vermeiden will, sind Union und SPD also auf die Stimmen von Linken und Grünen angewiesen – falls alle Parteien bei der Abstimmung entsprechend ihrer relativen Stärke vertreten sind.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, hält ein Vorschlagsrecht der Linken bei der Wahl von Verfassungsrichtern für angemessen. Ohne die AfD gebe es die nötigen Zwei-Drittel-Mehrheiten jetzt nur noch mit der Linken. „Deshalb schließe ich ausdrücklich nicht aus, dass irgendwann auch ein Vorschlag der Linken zum Zuge kommt“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Die CDU/CSU-Fraktion will Richter Günter Spinner vom Bundesarbeitsgericht für die Wahl aufstellen. Spinner war Ende Mai von allen jetzigen Bundesverfassungsrichtern favorisiert worden. Die SPD will neben Brosius-Gersdorf die Jura-Professorin Ann-Katrin Kaufhold aufstellen, wie der Deutschen Presse-Agentur aus Parteikreisen bestätigt wurde. Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) darüber berichtet.
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