Wenn ein leiblicher Vater in den ersten sechs Lebensmonaten eines Kindes die rechtliche Vaterschaft eines anderen für das von ihm gezeugte Kind anfechten will, soll dem künftig nichts mehr im Wege stehen. Das sieht ein Entwurf aus dem Bundesjustizministerium vor, der Ländern und Verbänden bald zur Stellungnahme zugesandt werden soll. Er nimmt Fälle in den Blick, in denen mit Zustimmung der Mutter bereits ein anderer Mann als rechtlicher Vater anerkannt worden ist.
Ist das minderjährige Kind älter als ein halbes Jahr, soll es auch in Zukunft grundsätzlich dabei bleiben, dass eine bestehende sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater eine solche Anfechtung verhindert. Eine Ausnahme von dieser Regel soll allerdings gelten, wenn auch der leibliche Vater eine solche Beziehung zu dem Kind hat.
Urteil aus Karlsruhe
Die geplante Änderung geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2024. Danach müssen leibliche Väter Anspruch auf ein effektives Verfahren erhalten, um ihre rechtliche Vaterschaft geltend zu machen, sofern dies dem Kindeswohl nicht entgegensteht. Das Gericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, bis spätestens Ende Juni 2025 eine verfassungskonforme neue Regelung zu schaffen. Die Frist wurde später wegen der vorgezogenen Neuwahl des Bundestages verlängert und läuft nun bis zum 31. März 2026.
Die geplante Reform ist das erste familienrechtliche Gesetzgebungsvorhaben der neuen Bundesregierung. Weitere sollen folgen. „Die gelebte gesellschaftliche Realität in Deutschland muss sich im Familienrecht widerspiegeln“, sagte Hubig der Deutschen Presse-Agentur. „Das ist unsere Leitlinie.“
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