Abu Walaa kam 2001 als Asylbewerber nach Deutschland, wurde zum IS-Anhänger und Salafisten-Prediger. Wenn er 2027 eine zehnjährige Haftstrafe abgesessen hat, soll er ausgewiesen werden. Mit seiner Klage dagegen scheitert der 41-jährige Iraker. Das Gericht sieht ihn als Gefahr für die Sicherheit.

Abu Walaa galt als Deutschland-Chef der Terrorgruppe Islamischer Staat. Mit hochgezogener Kapuze seines Parkas und Fußfesseln betritt er den Gerichtssaal in Düsseldorf. Acht Justizbeamte umringen den 41-jährigen Iraker, der als IS-Terrorist zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt wurde und die Strafe derzeit voll absitzt. Dennoch klagte er gegen seine Ausweisung aus Deutschland - und verlor. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage des 41-Jährigen zurück (Az. 27 K 7349/23). Das Ausweisungsinteresse überwiege durch zwingende Gründe der nationalen Sicherheit, so die Richterin.

Eine glaubhafte Abkehr von seiner damaligen Haltung als IS-Terrorist und eine Deradikalisierung seien nicht zu erkennen. Es bestehe Wiederholungsgefahr. Die Belange seiner sieben Kinder müssten dahinter zurückstehen. Der 41-Jährige kann noch Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.

Über seine Abschiebung muss in einem abgetrennten Verfahren entschieden werden. Derzeit würde diese wohl an der fehlenden diplomatischen Zusage des Irak scheitern, den 41-Jährigen nicht hinzurichten. Zudem muss noch über einen Asylfolgeantrag des Irakers entschieden werden, der noch bis Mai 2027 seine Strafe absitzen muss.

Imam in Hildesheim

Abu Walaa war Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim. Inzwischen befindet er sich seit fast zwei Jahren in einem Aussteigerprogramm. Zuletzt hatte er sich vom Dschihadismus distanziert.

Der 41-Jährige wollte sich in der Verhandlung dennoch weder zum Umgang mit seinen Kindern noch zu seiner aktuellen Sicht auf seine Straftaten äußern. Seine Anwältin beantragte vergeblich, das Verfahren bis zum Vorliegen eines Sachverständigen-Gutachtens zur Gefährlichkeit ihres Mandanten auszusetzen. Das Gericht berichtete aus den Akten, dass er im Juli 2001 als Asylsuchender nach Deutschland gekommen war und dann sieben Kinder mit zwei Frauen gezeugt hatte.

Bis zu seiner Festnahme 2016 habe er als Imam in einer Hildesheimer Moschee eine salafistisch-dschihadistische Ideologie vertreten. Er habe in diesem Spektrum als führende religiöse Autorität gegolten und eine führende Rolle für den IS in Deutschland eingenommen. Als Rekrutierer habe er junge Dschihadisten zur Ausreise motiviert, oder zu Anschlägen in Deutschland.

Opfer eines Justizskandals?

Nach seiner Verurteilung war von Reue lange Zeit nichts zu sehen, im Gegenteil: Er habe lange seine Unschuld beteuert und sich in der Haft beschwert, ihm würden bis zu vier Frauen zustehen. Außerdem sei der Prozess gegen ihn ein Schauprozess gewesen. Er sah sich als Opfer eines Justizskandals: Ein Kronzeuge habe Lügen erzählt.

Seine erste Frau sage, die Haft des Vaters sei eine psychische Belastung für die Kinder, verlas das Gericht. Zur Zweitfrau und deren Kindern in Niedersachsen gebe es kaum noch Kontakt. Das Jugendamt habe mitgeteilt, seine Kinder, die alle die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, seien in Deutschland fest integriert und sprächen nur deutsch. Ein Umzug in den Irak sei unvorstellbar für sie. Die knapp zweijährige Teilnahme am Aussteigerprogramm sei deutlich zu kurz für eine glaubhafte Abkehr, auch wenn er sich inzwischen von IS und Al Kaida distanziert habe, befand das Gericht.

Inzwischen "aufgewacht"?

Bei einer Anhörung am Oberlandesgericht Celle hatte er 2023 gesagt, er bereue seine Taten zutiefst. Er habe immer "die schlimmsten und radikalsten Ansichten verfolgt" und sich lange als Opfer gesehen und seine Taten unterschätzt, aber nun sei er "aufgewacht".

Das Verwaltungsgericht bestätigte auch die Auflagen im Fall einer Freilassung, wie ein tägliches Melden bei der Polizei und ein Smartphone-Verbot. Seine Anwältin hatte argumentiert, das verhängte Smartphone-Verbot behindere etwa die Arbeitssuche und damit die Resozialisierung. Die täglichen Meldeauflagen verhinderten außerdem eine Kontaktaufnahme mit seiner Familie in Niedersachsen. Die Vertreterin des Kreises Viersen, der die Ausweisungsverfügung verhängt hatte, entgegnete, die Kinder könnten ihn jederzeit in Nordrhein-Westfalen im Gefängnis besuchen. Es bestehe kein Kontaktverbot.

Ohne ein Wort gesagt zu haben, verließ Abu Walaa das Gericht nach vier Stunden Verhandlung durch einen Nebenausgang, wo der Gefangenen-Transporter wartete.

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