Das Gutachten des Verfassungsschutzes hat der Debatte um ein AfD-Verbot Aufschwung verliehen. Ein Plan der Grünen soll zu einem "zügigen" Verfahren führen. Dieser sieht eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern vor.
Die Grünen fordern Bund und Länder auf, in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe Material für ein AfD-Verbotsverfahren zu sammeln. "So können alle Verantwortlichen ein gemeinsames Vorgehen hin zu einem zügigen Verbotsverfahren erarbeiten", sagten der stellvertretende Fraktionschef der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, und die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin Irene Mihalic den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
"Bei der AfD handelt es sich um eine brandgefährliche Partei, die die Grundprinzipien unserer freiheitlichen Demokratie offen missachtet", sagten die beiden Grünen-Politiker. Ein Verbotsverfahren habe zu Recht hohe verfassungsrechtliche Hürden und müsse deshalb mit der gebotenen juristischen Sorgfalt angegangen werden, sagten die beiden Innen-Experten der Fraktion. Zunächst solle deshalb eine Grundlage geschaffen werden.
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe solle "in einem ersten Schritt alle in Bund und Ländern vorliegenden Informationen zusammenführen", erklärten sie. "Wir dürfen nicht zusehen, wie eine rechtsextreme Partei vor unser aller Augen die Demokratie zu zersetzen versucht, gesellschaftliche Spaltung vorantreibt und sich dabei von staatlichen Mitteln finanzieren lässt", sagten von Notz und Mihalic.
Verfassungsschutz-Gutachten "wichtiger Baustein"
Der grüne Rechtspolitiker Till Steffen sagte: "Wir schlagen die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor, um mit allen Verantwortlichen die Lage einzuschätzen und ein gemeinsames Vorgehen zu erarbeiten." Dafür sei das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz ein wichtiger Baustein.
Der Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai zur "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" hochgestuft. Dagegen setzt sich die Partei per Eilantrag juristisch zur Wehr. Bis zu einer Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln hat der Inlandsgeheimdienst die neue Einstufung auf Eis gelegt und führt die AfD daher weiter als sogenannten Verdachtsfall.
In der schwarz-roten Bundesregierung gehen die Ansichten über einen Verbotsantrag auseinander. SPD-Chef und Finanzminister Lars Klingbeil zeigte sich offen dafür. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von der CSU ist skeptisch. Aus seiner Sicht reicht das Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD nicht aus für ein Verbotsverfahren. Ein Verbotsverfahren könnten Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht beantragen.
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