Wer auf seiner Flugreise eine Verspätung von drei Stunden hat, bekommt bisher einen Geldbetrag als Entschädigung zurück. Viele EU-Länder wollen das ändern. Die Grenze soll auf bis zu sechs Stunden hochgesetzt werden. Deutschland ist gegen diesen Schritt, wird aber überstimmt.
Eine Mehrheit der 27 EU-Länder hat sich dafür ausgesprochen, den Anspruch auf Entschädigungen bei verspäteten Flügen zu schwächen. Nach stundenlangen Verhandlungen einigten sich die EU-Verkehrsministerinnen und -minister in Luxemburg auf einen Kompromiss, mit dem sie die Schwelle für eine Entschädigung anheben wollen. Deutschland wurde bei der Entscheidung überstimmt. Endgültig beschlossen sind die Änderungen nicht, sie gehen nun in die Beratungen mit dem Europaparlament.
Bislang haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden zu spät ist. Die EU-Staaten einigten sich jetzt darauf, die Schwelle für Flüge über eine kürzere Entfernung als 3500 Kilometer auf vier Stunden anzuheben, für längere Flüge auf sechs Stunden.
Deutschland hatte sich dafür eingesetzt, die Schwelle für alle Flüge bei drei Stunden zu belassen und die Entschädigung dafür auf 300 Euro zu erhöhen. Die Bundesregierung stimmte dem Kompromiss in Luxemburg deshalb nicht zu, wurde aber überstimmt. "Wir haben den Verbraucherschutz in den Mittelpunkt gestellt", sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder von der CDU nach der Entscheidung in Luxemburg. "Wir haben deshalb diesem Beschlussvorschlag nicht zustimmen können." Die Bundesregierung hoffe nun darauf, den Verbraucherschutz in den Verhandlungen mit dem Europaparlament noch zu verbessern.
Die Airlines und ihre Verbände argumentieren, dass sie an vielen Zielen in Europa technisch nicht in der Lage seien, innerhalb von drei Stunden ein Ersatzflugzeug samt Crew zu stellen. Im Zweifel werde dann auf einen zusätzlichen Flug verzichtet, weil die hohen Entschädigungszahlungen ohnehin bereits angefallen seien. Fünf Stunden sei die bessere Frist. Wie viel mehr Ersatzflüge genau durch eine Fünf-Stunden-Regel noch am selben Tag stattfinden würden, ist allerdings unklar.
Reform soll zwölf Jahre nach Vorschlag der EU-Kommission kommen
Grundlage für den Kompromiss waren Vorschläge der EU-Kommission aus dem Jahr 2013. Brüssel wollte die Schwelle ursprünglich noch weiter anheben, auf fünf Stunden für kürzere Strecken und bis zu zwölf Stunden für längere Flüge. Eine Reihe von Staaten, darunter Frankreich, Griechenland und Schweden, meldeten zwar noch Verhandlungsbedarf an, zeigten sich aber kompromissbereit. "Wir glauben, dass es absolut notwendig ist, heute eine Einigung zu erzielen", sagte etwa der griechische Verkehrsminister Christos Dimas. Zwölf Jahre nach den Vorschlägen der Kommission müsse die Reform vorangebracht werden.
Die Entwürfe gehen nun in die Verhandlungen mit dem Europaparlament. Diese Gespräche dürften aber frühestens im Herbst an Fahrt aufnehmen.
Laut geltender Fluggastrechteverordnung besteht bislang für Fluggäste pauschal ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung, sofern die Airline diese verschuldet:
- 250 Euro für Flüge bis 1500 km
- 400 Euro für Flüge zwischen 1501 und 3500 km
- 600 Euro für Langstreckenflüge mit mehr als 3500 km
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