Russland versucht nach wie vor, sich die Ukraine einzuverleiben. Millionen Menschen sind aus dem Land geflohen, die meisten in die EU. Dort genießen sie einen Schutzstatus - und der soll bis März 2027 verlängert werden, sagt die Kommission. Sie regt allerdings auch an, ihre mögliche Rückkehr vorzubreiten.

Die EU-Kommission will den Schutzstatus für Flüchtlinge aus der Ukraine um ein weiteres Jahr verlängern. Angesichts des andauernden Krieges und der volatilen Situation in der Ukraine schlage die Behörde eine entsprechende Verlängerung bis März 2027 vor, teilte sie in Brüssel mit. Die Mitgliedstaaten könnten dem Vorschlag bereits bei einem Treffen in der kommenden Woche zustimmen.

Aktuell ist der Status ukrainischer Flüchtlinge über die EU-Richtlinie für vorübergehenden Schutz geregelt. Sie müssen daher kein Asylverfahren durchlaufen und haben einen vergleichsweise guten Zugang, etwa zum Arbeitsmarkt und zu Sozialleistungen. Zuletzt hatten die EU-Länder den Schutzstatus im Juni 2024 bis zum 4. März 2026 verlängert.

Jeder vierte Ukraine-Flüchtling in Deutschland

Seit Beginn des russischen Angriffskrieges sind nach Angaben der Kommission über 4,3 Millionen Menschen aus der Ukraine in die EU geflohen. Deutschland hat mit mehr als 1,2 Millionen die meisten Geflüchteten aufgenommen. In Polen befinden sich knapp eine Million Flüchtlinge und Tschechien 400.000.

Es sei "wichtig, ein besseres Gleichgewicht zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten", erklärte die Kommission. So sollen künftig etwa Mehrfachregistrierungen für vorübergehenden Schutz in mehreren Ländern vermieden und sichergestellt werden, dass die mit diesem Schutz verbundenen Rechte jeweils nur in einem Mitgliedstaat wahrgenommen werden.

Staaten sollen Bleiberecht prüfen

Gleichzeitig empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten, die Rückkehr der Geflüchteten vorzubereiten. So sollen die Staaten etwa prüfen, ob andere Bleibeperspektiven bestehen, etwa in Form eines Arbeits- oder Studentenvisums. Zudem sollen Geflüchtete mehr Informationen über Rückkehrmöglichkeiten erhalten und ihre Heimat leichter besuchen können. Diese Empfehlungen wären auch bei Zustimmung der Mitgliedstaaten nicht bindend.

"Seit 2022 bieten wir denjenigen Schutz, die vor dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine fliehen, und wir tun dies auch weiterhin", sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen laut Mitteilung. "Und gemeinsam mit der Ukraine ebnen wir den Weg, damit die Menschen zurückkehren und ihre Häuser wieder aufbauen können, sobald es sicher ist."

Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass Ukrainerinnen und Ukrainer künftig weniger Sozialleistungen erhalten sollen. Bislang haben sie automatisch Anspruch auf Bürgergeld. Laut Koalitionsvertrag sollen sie künftig Leistungen für Asylbewerber beantragen müssen.

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