Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht der Menschen auf selbstbestimmtes Sterben stellt den Bundestag vor Herausforderungen. Nachdem zwei Gesetze 2023 eine Mehrheit verfehlt haben, arbeiten Parlamentarier nun an einem neuen Entwurf.

Nach der gescheiterten gesetzlichen Neuregelung der Suizidhilfe im Deutschen Bundestag vor zwei Jahren arbeitet der SPD-Abgeordnete Lars Castellucci an einer neuen Gesetzesinitiative. Der "Rheinischen Post" sagte Castellucci: "Ich bin zuversichtlich, dass wir in dieser Legislatur zügig zu einer guten Neuregelung der Gesetzeslage kommen." Er sei überzeugt davon, dass der Gesetzgeber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine "klare und ausgewogene Regelung" zum assistierten Suizid schaffen müsse. Derzeit formiere sich eine Arbeitsgruppe neu, ein erstes Treffen habe bereits stattgefunden. Ziel sei es, zeitnah ein erfolgreiches Gesetzgebungsverfahren zu starten.

Weiter sagte Castellucci: "Wir müssen die Entscheidung von Menschen respektieren, die ihr Leben selbstbestimmt beenden wollen - aber gleichzeitig verhindern, dass Suizid als etwas Normales erscheint und dadurch verletzliche Menschen unter Druck geraten." Das Verfahren muss in dieser Legislaturperiode vollständig neu aufgerollt werden - auch wegen veränderter Mehrheitsverhältnisse im Parlament.

"Chancen auf Verabschiedung erhöht"

Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Helmut Frister, begrüßt die Initiative der Abgeordneten. "Ich finde es grundsätzlich positiv und sinnvoll, dass sich der Bundestag um eine Regelung in der Suizidbeihilfe bemüht", sagte er der Redaktion. Laut Frister soll es diesmal keinen Nachfolgetatbestand für den vom Bundesverfassungsgericht gekippten Paragrafen geben. "Diesen Verzicht begrüße ich sowohl in der Sache als auch deshalb, weil sich dadurch die Chancen für die Verabschiedung einer gesetzlichen Regelung erhöhen", sagte der Rechtswissenschaftler.

2015 hatte der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das kommerzielle und auf Wiederholung angelegte Suizidbeihilfe untersagte. In einem Urteil kippte das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 dieses Gesetz. Die Richter formulierten ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben. Was das konkret heißt, ist seitdem nicht gesetzlich geregelt. Zwei Gesetzesentwürfe, die Politiker verschiedener Parteien erarbeitet hatten, verfehlten 2023 eine Mehrheit im Parlament.

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