Schwarz-Rot will die gesetzliche Höchstarbeitszeit flexibilisieren: Statt eines Achtstundentags soll künftig eine wöchentliche Obergrenze kommen. Verdi sieht darin eine Unterminierung des Arbeitsschutzes und kündigt eine Kampagne für die zweite Jahreshälfte an.
Die Gewerkschaft Verdi warnt vor einer Flexibilisierung des Arbeitszeitrahmens und bereitet nach den Angaben ihres Vorsitzenden eine Kampagne zur Verteidigung des Arbeitszeitgesetzes vor. "Da werden wir voll in die Eisen gehen, weil das eine Unterhöhlung von wichtigen Arbeitsschutzregelungen bedeutet und insbesondere Beschäftigte in Dienstleistungsbranchen treffen würde", sagte Verdi-Chef Frank Werneke der "Stuttgarter Zeitung" und den "Stuttgarter Nachrichten" mit Blick auf die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehene Änderung. "Wir bereiten auch schon eine Kampagne zur Verteidigung des Arbeitszeitgesetzes vor, die wir dann in der zweiten Jahreshälfte hochfahren werden", ergänzte er.
Aktuell ist die Arbeitszeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf acht Stunden pro Tag begrenzt. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden möglich. Union und SPD wollen statt dieser täglichen Höchstarbeitszeit eine wöchentliche Obergrenze. Für die Wochenarbeitszeit gilt eine Obergrenze von 48 Stunden - auch hier gibt es allerdings Ausnahmeregelungen.
"Hier geht es um Grundsätzliches"
Verdi werde an einem sogenannten Sozialpartnerdialog teilnehmen, zu dem das Bundesarbeitsministerium bereits Vertreter von Arbeitgebern und Gewerkschaften eingeladen hat. Ein erster Termin auf der Ebene der Spitzenverbände sei noch für Juli geplant, sagte Werneke, gefolgt von weiteren Terminen im Herbst. Bis Mitte Oktober soll der Sozialpartnerdialog dann abgeschlossen sein.
"Für das Schleifen des Achtstundentages, eine Verschlechterung des Arbeitsschutzes für Millionen von Beschäftigten, werden wir nicht die Hand reichen", sagte Werneke. "Hier geht es um Grundsätzliches, da scheuen wir nicht die Auseinandersetzung."
Warneke sieht mit Blick auf das Arbeitszeitgesetz nur bei der Arbeitszeiterfassung Handlungsbedarf. "Dazu haben wir bislang nur höchstrichterliche Rechtsprechung, die die Bundesregierung eigentlich verpflichtet, das gesetzlich zu regeln", sagte der Gewerkschaftsvorsitzende. "Auch das ist in der Ampelkoalition nicht passiert", kritisierte er.
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