Schwarz-Rot will die Wirtschaft ankurbeln. Im Koalitionsvertrag wurde dafür ein "Investitions-Booster" angekündigt, nun hat Finanzminister Klingbeil einen Gesetzentwurf vorgelegt. Er liegt dem ARD-Hauptstadtstudio vor. Was ist geplant?

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) will mit Investitionsanreizen und Steuererleichterungen der Wirtschaft aus der Rezession helfen. Wie aus einem Gesetzentwurf hervorgeht, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, sollen erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für Elektrofahrzeuge und Maschinen geschaffen werden. Später soll zudem die Körperschaftsteuer in mehreren Schritten von 15 auf zehn Prozent sinken.

Die geplanten Maßnahmen sollen laut Gesetzentwurf einerseits einen "schnellen Anschub wachstumswirksamer Investitionen" ermöglichen, andererseits zu einer langfristigen "Stabilisierung von Erwartungen beitragen". Die Unternehmen sollen über die Legislaturperiode hinaus entlastet werden und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands soll verbessert werden. Mit dem Gesetz sollen Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Dort hatten CDU, CSU und SPD angekündigt, Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit stärken zu wollen.

Höhere Abschreibungen für mehr Investitionen

Auch der von Klingbeil nun konkretisierte "Investitions-Booster" taucht bereits im Koalitionsvertrag auf. Laut Entwurf soll er durch Sonderabschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen von bis zu 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027 schnell wirken.

Das Finanzministerium will so eine höhere Rentabilität von Investitionen der Unternehmen ermöglichen und die Liquidität stärken. Diese Abschreibungen sollen ab dem 30. Juni gelten. Eine ähnliche Maßnahme war schon im Rahmen der Corona-Hilfen für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen worden.

Bei neu gekauften, betrieblich genutzten Elektrofahrzeugen sollen im Jahr der Anschaffung sogar 75 Prozent der Kosten von der Steuer abgesetzt werden können. Im Jahr nach dem Kauf ließen sich dann noch zehn Prozent absetzen, im zweiten und dritten Folgejahr jeweils fünf Prozent, im vierten Folgejahr drei Prozent und im fünften Folgejahr zwei Prozent. Die Sonderregelung soll für Fahrzeuge gelten, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 gekauft werden.

Die Bundesregierung erhofft sich damit eine Förderung der Elektromobilität in Deutschland. Die Abschreibungen gilt ebenso für E-Autos wie für rein elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse.

Körperschaftssteuer soll über Legislaturperiode hinaus sinken

Wenn der sogenannte Investitions-Booster ausgelaufen ist, soll ab 2028 die Körperschaftssteuer schrittweise von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent im Jahr 2032 sinken.

Zudem soll der sogenannte Thesaurierungssteuersatz für Gewinne sinken, die nicht ausgeschüttet werden, sondern im Unternehmen bleiben - wo sie damit für Investitionen zur Verfügung stehen. Schließlich soll die steuerliche Forschungsförderung ausgeweitet werden, damit Unternehmen mehr in Forschung und Entwicklung investieren.

Steuermindereinnahmen nehmen zu

Nach Angaben des Handelsblatts wächst das Volumen der Steuersenkungen über die Jahre an. 2025 werde die Entlastung für die Firmen auf 2,5 Milliarden Euro beziffert. 2026 seien es 8,1 Milliarden und 2029 schließlich 11,3 Milliarden Euro.

Da es sich zunächst vor allem um Abschreibungen durch den "Investitions-Booster" handele, würden die Einnahmen für den Staat zeitversetzt sinken. 2025 gehe es um 630 Millionen Euro. Dies wachse dann von vier Milliarden in 2026 auf 17 Milliarden Euro in 2029 an. Die Steuermindereinnahmen verteilten sich auf Bund, Länder und Kommunen.

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