• Ein Bundesgericht in den USA hat Präsident Donald Trumps Zölle grösstenteils für rechtswidrig erklärt.
  • Trumps Regierung hat angekündigt, gegen den Entscheid in Berufung zu gehen.
  • Zölle müssen in der Regel vom US-Parlament genehmigt werden. Trump umging dies, indem er argumentierte, dass Handelsdefizite mit anderen Ländern ein nationales Sicherheitsrisiko seien und daher nationaler Notstand bestehe.

Nun hat das Bundesgericht Trump jedoch die Befugnis abgesprochen, weitreichende Zölle unter Berufung auf ein Notstandsgesetz zu verhängen. Die betreffenden Zölle würden «aufgehoben und ihre Anwendung dauerhaft untersagt», hiess es in der Entscheidung des für internationalen Handel zuständigen Gerichts in New York.

US-Zölle von Anfang April

Fast alle von Trumps Regierung erlassenen Zölle sind betroffen – darunter auch jene Strafabgaben, die Trump Anfang April verhängt hatte. Geklagt hatten damals ein Dutzend US-Bundesstaaten vor dem Gericht in New York. Die Befugnis, Steuern, Zölle und Abgaben zu erheben, liege laut US-Verfassung beim Kongress und nicht beim Präsidenten, so die Kläger. Die nationale Handelspolitik dürfe nicht von dessen Launen abhängen.

Die US-Regierung führte Anfang April einen weltweiten pauschalen Zollsatz von zehn Prozent auf Importe ein und fügte länderspezifische Zusatzzölle hinzu. Dieser Zoll betrug etwa für die Schweiz 21 Prozent. Wenige Tage später wurden die Zusatzzölle für neunzig Tage ausgesetzt. Trump betonte wiederholt, mit einzelnen Staaten bilaterale Abkommen schliessen zu wollen. Der Bundesrat will bis am 9. Juli eine Lösung im Handelsstreit mit den USA finden – dann endet die neunzigtägige Zollpause.

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