Wird Friedrich Merz heute noch Bundeskanzler - oder nicht? Nach seinem Scheitern herrscht Verunsicherung im Bundestag über das weitere Vorgehen. Offenbar könnte es aber doch noch schnell gehen.
Der Bundestag könnte Friedrich Merz nun doch heute noch zum Kanzler wählen. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sagte bei ntv, aktuell werde geprüft, ob ein zweiter Wahlgang noch heute stattfinden kann. Juristisch ist die Frage unklar - einen solchen Fall gab es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht. Das Grundgesetz macht hier keine konkreten Vorgaben, die Geschäftsordnung des Bundestags scheint bei diesem Thema interpretationsbedürftig zu sein.
Klar ist aber, dass er noch einmal antreten wird. "Wir werden als Koalition - Union und SPD - Friedrich Merz erneut für den zweiten Wahlgang vorschlagen", sagte Unionsfraktionschef Jens Spahn im Bundestag. Zuvor gab es Medienberichte, der CDU-Chef werde nicht mehr am heutigen Dienstag gewählt. Aktuell beraten die Fraktionen der Union, SPD, Grünen und Linken über das weitere Vorgehen. Als Argumentation gegen die Wahl am heutigen Dienstag galt die Tagesordnung, diese müsste wohl geändert werden. Darüber gibt es jedoch keine Klarheit.
Im "Spiegel" hieß es aus der Unionsfraktion, der Bundestag habe im ersten Wahlgang über den Vorschlag des Bundespräsidenten abgestimmt. Für einen zweiten Wahlgang könnte es einen Vorschlag aus der Mitte des Bundestags geben, dafür müsste es aber eine Ladungsfrist von 48 Stunden geben. Deshalb könne es keinen neuen Anlauf noch am heutigen Dienstag geben, so lautete die Argumentation.
Ein Novum in der Bundesrepublik
CDU-Chef Merz war im ersten Durchgang am Vormittag bei geheimer Abstimmung durchgefallen. Es war ein Novum: Noch nie ist nach einer Bundestagswahl und erfolgreichen Koalitionsverhandlungen ein designierter Kanzler bei der Wahl im Bundestag gescheitert. Das Grundgesetz regelt aber auch diesen Fall. In Artikel 63 ist festgehalten: "Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen 14 Tagen nach dem Wahlgang mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen."
Sollte Merz den Eindruck gewinnen, er könnte in einem zweiten Wahlgang mehr Erfolg haben als im ersten, kann er jederzeit wieder antreten. Innerhalb der zweiwöchigen Frist kann es beliebig viele Wahlgänge mit verschiedenen Kandidatinnen und Kandidaten geben. Aber auch sie brauchen die absolute Mehrheit von mindestens 316 Stimmen, um gewählt zu sein.
Schafft das niemand, dann werden im nächsten Schritt die Anforderungen gesenkt. Dann reicht für die Wahl die einfache Mehrheit. Im Grundgesetz heißt es: "Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält."
Wenn der oder die Gewählte die Kanzlermehrheit erhält, muss der Bundespräsident ihn oder sie innerhalb von sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Bei einer Wahl nur mit einfacher Mehrheit kann der Bundespräsident alternativ auch binnen sieben Tagen den Bundestag auflösen und eine Neuwahl ansetzen.
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