Die AfD feiert laut Bericht eine Wahlparty ohne Genehmigung und zieht mit einer Projektion den Ärger des Vermieters auf sich. Der kündigt der Partei daraufhin fristlos - und zieht jetzt sogar vor Gericht.

Die AfD soll ihre Parteizentrale in Berlin-Reinickendorf räumen. Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, hat der Vermieter der Partei eine fristlose Kündigung aller Mietverträge ausgestellt. Nachdem die Partei nicht zur angegebenen Frist ausgezogen war, folgte nun sogar eine Räumungsklage wegen Hausfriedensbruchs beim Landgericht Berlin II.

Der Grund für den Ärger ist die Wahlparty der Partei nach der Bundestagswahl im Februar. Für die, laut Vermieter, ungenehmigte Feier projizierte die AfD ihr Logo auf die Fassade des Gebäudes und stellte Zelte im Innenhof auf. Andere Mieter haben wegen polizeilicher Sperrungen und Demonstrationen das Gebäude nicht mehr betreten können. Die "Gefahrenlage für das Objekt" sei erhöht gewesen, zitiert die "Bild" den Anwalt des Vermieters.

Der Streit hat ein Vorspiel: Bereits kurz nach Einzug habe die AfD bereits Masten mit Parteifahnen aufstellen wollen - was der Vermieter jedoch verbot. Jedwede Form politischer Werbung sei nicht erlaubt. Darüber setzte sich die Partei jetzt mit der Projektion hinweg. Im Kündigungsschreiben bezeichnete der Vermieter die Partei auch deswegen als "Mieter, der sich über alle vertraglichen Absprachen und jegliche guten Sitten hinwegsetzt, Hausfriedensbruch und Vermögensgefährdung zulasten seines Vermieters und Nötigung gegenüber allen anderen Mietparteien des Hauses begeht, der also völlig rücksichtslos nur eigene Interessen verfolgt".

Die AfD hatte im Herbst 2022 drei Mietverträge für rund 2400 Quadratmeter Fläche und 20 Stellplätze abgeschlossen. Für die Büros im Nordwesten Berlins zahlt die Partei laut Bericht monatlich 42.775 Euro Kaltmiete.

Die AfD blieb trotz Aufforderung, zum 31. März auszuziehen und reagierte mit einem Brief. Darin heißt es laut Bericht, dass der Vermieter mit politischen Veranstaltungen bei der Unterzeichnung des Mietvertrages hätte rechnen müssen. Zudem habe man bei der Wahlparty "nur einen sehr kleinen Teil der Wand zum Innenhof beleuchtet, und das auch nur zeitweilig". Klären wird den Fall nun das Gericht.

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