Im seit Jahren schwelenden Streit um ein Grundstück im brandenburgischen Rangsdorf (Landkreis Teltow-Fläming) ist eine Einigung erzielt worden. Das teilte das Brandenburger Justizministerium mit. Der ursprüngliche Eigentümer – ein US-Amerikaner namens Eric S. – werde in das Grundbuch eingetragen. Die Familie erhalte eine „angemessene Entschädigung“ für das Haus.
Dieser sogenannte Verwendungsersatz wird vom Grundstückseigentümer gezahlt.
Dem Vernehmen nach soll das Land der Familie zudem eine Entschädigungssumme von über einer halben Million Euro zahlen. Die „Märkische Allgemeine Zeitung“ (MAZ) wiederum schlüsselt die Entschädigung so auf: ungefähr 250.000 Euro kommen vom Eigentümer, schätzungsweise 600.000 Euro vom Land. Damit könne sich die Familie eine neue Immobilie kaufen, hieß es.
„Wir haben einen Fehler gemacht“, sagte Justizminister Benjamin Grimm (SPD) in einer offiziellen Erklärung in Potsdam. Dieser Fehler sei bei dem Zwangsversteigerungsverfahren beim Amtsgericht Luckenwalde aufgetreten und habe „schwerwiegende Folgen“ gehabt. „Ich entschuldige mich dafür.“
„Nicht das Ende genommen, welches wir eigentlich wollten“
In einer ersten Reaktion auf die jetzt erzielte Einigung sagte Hausherrin Kristin W. der MAZ: „Es ist schon eine Erleichterung, dass der Rechtsstreit nun beendet ist, auch wenn er nicht das Ende genommen hat, welches wir eigentlich wollten.“ Und weiter: „Wir haben fast 15 Jahre dafür gekämpft, auf dem Grundstück und in unserem erbauten Haus bleiben zu können.“ W. bedankte sich auch bei dem Land Brandenburg, „an einer Lösung mitgewirkt“ zu haben. „Trotzdem kommt mit dem Abschluss keine Freude auf.“
Grundstück 2010 bei Zwangsversteigerung erworben
Die betroffenen Eheleute W. hatten das Grundstück in Rangsdorf südlich von Berlin 2010 bei einer Zwangsversteigerung erworben. Nachdem sie darauf ein Haus gebaut und mit ihren zwei Kindern eingezogen waren, meldete sich der ursprüngliche Eigentümer des Grundstücks. Er hatte erst nach dem Zuschlag von der Zwangsversteigerung erfahren – und forderte das Grundstück zurück. Nach einer langen gerichtlichen Auseinandersetzung kam es nun zu den Verhandlungen unter Mitwirkung des Landes.
Mit der Einigung seien „sämtliche gegenseitigen Ansprüche der Beteiligten abschließend geklärt“, hieß es vom Justizministerium. Das gelte auch für Ansprüche gegen das Land. Die Beteiligten verabredeten, zu den Einzelheiten der Einigung Stillschweigen zu bewahren. Laut MAZ kann die Familie noch bis Ende 2029 in dem Haus wohnen bleiben, dafür ist eine monatliche Nutzungsentschädigung zu zahlen.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke