An einem Gymnasium in Berlin-Gesundbrunnen kommt es bereits seit vielen Jahren immer wieder zu Konflikten mit streng muslimischen Schülern. Mädchen aus liberalen muslimischen Familien werden beschimpft, weil sie kein Kopftuch tragen. Immer wieder werden Jugendliche zur Konversion zum Islam gedrängt. Es wird versucht, Schülern islamische Speisegesetze aufzuzwingen. Muslime, die sich nicht an Ramadan oder Gebetszeiten halten wollen, werden ausgegrenzt.
Während des diesjährigen Fastenmonats trat ein in Schwarz gekleideter Jugendlicher in einer Ecke des Schulhofs als Vorbeter auf. Muslimische Schülerinnen werden regelmäßig von Mitschülern für eine zu freizügige Kleiderwahl kritisiert oder gar beleidigt – und muslimische Abiturientinnen müssen sich rechtfertigen, wenn sie bei der Abiturverleihung die Hand des Schulleiters schütteln. Bekenntniszwang, Anpassungsdruck, Missionierungen – solche Fälle werden nicht nur in der Hauptstadt immer wieder bekannt.
Das Gymnasium sah aufgrund dieser Vorfälle den „Schulfrieden“ gefährdet. Die Hausordnung untersagt seit 2023 die „demonstrative Ausübung von religiösen Riten“. Die Schulleiter argumentierten, das demonstrative Beten könne Konflikte entfachen und verschärfen.
Dies rief die Gesellschaft für Freiheitsrechte auf den Plan. Der Verein, der sich selbst als „Rechtsschutzversicherung für das Grundgesetz“ bezeichnet und mit seinen Klagen mehrfach Grundsatzentscheidungen vor dem Bundesverfassungsgericht erzielte, stellte sich allerdings nicht auf die Seite jener Schüler, die von fundamentalistisch gesinnten Muslimen gemobbt werden. Er stellte sich auf die Seite jener Schüler, die islamische Normen und die Regeln der Scharia im Unterricht und in den Pausen durchsetzen wollen.
Das geschah im Namen der Antidiskriminierung. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin argumentierte der Verein, das Verbot demonstrativen Betens sei diskriminierend gegenüber Muslimen, die sich aufgrund der islamischen Glaubenslehre verpflichtet fühlen, fünfmal am Tag das Pflichtgebet zu praktizieren. Es gehe um eine „rassistische Zuordnung“. Unter dem „Deckmantel des Schulfriedens“ werde die Religionsfreiheit verletzt.
Seit der Änderung der Hausordnung müssten sich einige Schüler zum Beten hinter Müllcontainern, in Büschen oder in Toiletten verstecken, um keinen Ärger zu bekommen, argumentierte der Verein in dem Gerichtsverfahren weiter. Die Betroffenen fühlten sich vom Personal „gejagt“ und müssten Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sowie Auswirkungen auf ihre Benotung fürchten.
Laut dem juristischen Online-Portal „LTO“ wies die Schule diese Darstellungen in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in der vergangenen Woche zurück. Es gehe lediglich um klärende Gespräche. Eine Juristin der Gesellschaft für Freiheitsrechte hielt dieser Erklärung demnach entgegen, die Schule sei der Ort, an dem man lernen müsse, sozialem Druck und innerem Drang standzuhalten. Es sei insofern ein wichtiger Lernprozess, das Gebet der anderen zu sehen und autonom zu entscheiden: „Ist das was für mich?“
Konformitätsdruck durch demonstratives Beten
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte verklärt religiösen Konformitätsdruck offenbar als pädagogisches Lernmittel. Doch Autonomie braucht einen geschützten Raum, in dem ein Nein möglich ist, und zwar ohne Ausgrenzung, Beschimpfungen oder Rechtfertigungsdruck befürchten zu müssen.
Wer von Jugendlichen verlangt, angesichts demonstrativer Religionsausübung ihre Autonomie zu beweisen, darf nicht ignorieren, unter welchen sozialen Bedingungen sie das tun müssen. Wenn streng religiöse Schüler andere wegen ihrer Kleidung, ihres Verhaltens oder ihrer fehlenden Religiosität unter Druck setzen, ist demonstratives Beten kein rein privater Glaubensakt mehr.
Es kann Gruppenzugehörigkeit markieren, Erwartungen erzeugen und sozialen Konformitätsdruck verstärken. Wer diese Zusammenhänge ausblendet, übersieht ausgerechnet jene, deren Freiheit besonders gefährdet ist: liberal und säkular lebende Muslime, die sich gegen religiöse Bevormundung behaupten müssen. Die Schule muss ein Ort sein, an dem alle Kinder und Jugendlichen gleichberechtigt lernen können. Unabhängig davon, ob sie streng gläubig, liberal, säkular oder atheistisch sind.
Deshalb ist es zu begrüßen, dass sich das Verwaltungsgericht der Rechtsauffassung von Schule sowie Senat anschloss und die Klage abwies. Das Gericht erkannte ausdrücklich an, dass die Regelung muslimische Schüler besonders benachteiligt. Es hielt diese mittelbare Diskriminierung im konkreten Fall jedoch für gerechtfertigt, weil das Verbot erforderlich sei, um den Schulfrieden zu wahren. Dem Schulfrieden komme im konkreten Fall höheres Gewicht zu als dem mit der Ungleichbehandlung verbundenen Eingriff in die Religionsfreiheit.
Gerade wer Diskriminierung bekämpfen und die liberale Demokratie schützen will, sollte dieses Urteil begrüßen. Denn Religionsfreiheit schützt nicht nur diejenigen, die ihren Glauben demonstrativ ausüben wollen, sondern ebenso diejenigen, die nicht beten, kein Kopftuch tragen und sich anderen religiösen Normen nicht unterwerfen möchten.
Antidiskriminierung darf nicht bedeuten, im Namen der Religionsfreiheit die Durchsetzung solcher Normen zu erleichtern. Wer Antidiskriminierung ernst meint, muss sich gegen religiösen Konformitätsdruck und religiös begründetes Mobbing wenden. Und wer die Freiheit der Gläubigen verteidigt, darf die Freiheit derjenigen nicht vergessen, die nicht glauben, anders glauben, anders leben.
Politikredakteur Frederik Schindler berichtet für WELT über die AfD, Islamismus, Antisemitismus und Justiz-Themen. Seit zwei Jahren erscheint zweiwöchentlich seine Kolumne „Gegenrede“. Dies ist die 44. Ausgabe.
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