Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio hält das von einer möglichen rot-rot-grünen Regierung in Berlin geplante Ausländerwahlrecht auf Landesebene für verfassungswidrig. „Auf kommunaler Ebene kann man ein Ausländerwahlrecht einführen. Auf Landesebene, also im Staatsbereich Bund und Länder, geht das nicht“, sagte Di Fabio im WELT Talk Spezial mit WELT-Chefredakteur Helge Fuhst. „Hier wählt das deutsche Volk, beziehungsweise die Teilvölker in den Ländern. Und dazu muss man Deutscher sein, also einen deutschen Pass haben.“

Linke, Grüne und SPD hatten in ihrem am vergangenen Samstag vorgestellten Sondierungspapier für eine kommende Berliner Landesregierung unter anderem festgehalten: „Wir setzen uns nachdrücklich für die Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts auf kommunaler und Landesebene im Rahmen unserer Kompetenzen für alle Menschen nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland ein.“

Nötig wäre dazu wohl auch eine Änderung der Berliner Landesverfassung, für die ebenfalls eine Zwei-Drittel-Mehrheit gebraucht würde. Dort heißt es in Artikel zwei: „Träger der öffentlichen Gewalt ist die Gesamtheit der Deutschen, die in Berlin ihren Wohnsitz haben. Sie üben nach dieser Verfassung ihren Willen unmittelbar durch Wahl zu der Volksvertretung und durch Abstimmung, mittelbar durch die Volksvertretung aus.“

Kritik an dem Vorhaben kam bereits von Berlins Regierendem Bürgermeister Kai Wegner (CDU). „Das Wahlrecht ist zum Glück nichts, was man nach Gutdünken ändern kann“, schrieb der CDU-Politiker auf Facebook. „Es ist ein grundlegendes demokratisches Recht, das an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden ist.“ Eine Ausnahme gelte lediglich für EU-Bürger bei Kommunalwahlen. „Bereits 1990 hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass die Länder kein allgemeines Ausländerwahlrecht einführen dürfen.“

Von der SPD widerspricht Franziska Giffey den Plänen

Auch die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) lehnt die Idee ab. „Das Wahlrecht auf Landesebene ist bisher zu Recht Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit vorbehalten, denn es ist ein hohes Gut unserer Demokratie“, sagte sie der „Süddeutschen Zeitung“. „Die bedingungslose Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts auf kommunaler und Landesebene für alle Menschen nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland widerspricht aus meiner Sicht den konstitutiven Grundsätzen unseres Landes.“

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