In der Bundestagsfraktion von CDU und CSU gibt es nach den Worten ihres Vorsitzenden Thorsten Frei „erhebliche Vorbehalte“ gegen die geplante Plastiksteuer. Frei bezeichnete am Mittwochabend in einem Interview mit dem Nachrichtensender WELT TV diese Vorbehalte als „vollkommen berechtigt“.

„Bei dem, was derzeit auf dem Tisch liegt, muss man sagen: Das ist sicherlich so nicht zustimmungsfähig.“ Der Fraktionschef begründete seine ablehnende Haltung damit, dass Kosten und Nutzen nicht nur beim öffentlichen Dienst, sondern auch in der privaten Wirtschaft zu gewichten seien. „Und dieses Verhältnis, das passt derzeit nicht. Das muss man sagen“, betonte Frei.

Die Bundesregierung plant eine Plastiksteuer, die Produkte wie Joghurtbecher und PET-Flaschen für Verbraucher ​im Cent-Bereich verteuern könnte. Die Abgabe soll ab Mitte 2027 erhoben werden und 550 Euro je Tonne ⁠Kunststoff betragen. Das federführende Umweltministerium unter Carsten Schneider (SPD) gab den Entwurf vor zwei Wochen in die Ressortabstimmung. Laut Entwurf rechnet die Regierung für 2027 mit Einnahmen von 670 Millionen Euro. Ab 2028 sollen ⁠es rund ​1,5 Milliarden Euro jährlich ‌sein.

Der Entwurf muss noch vom Kabinett beschlossen und dann von den Koalitionsfraktionen Union und SPD in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltsbegleitgesetz eingebracht werden. Hintergrund ist vor allem die Konsolidierung des Bundeshaushalts. Mit den Einnahmen soll der deutsche Beitrag zur EU-Plastikabgabe von rund 1,4 Milliarden Euro pro Jahr gedeckt werden, der bisher aus ‌dem allgemeinen Haushalt bestritten wird, wie es in ⁠dem Ministeriumspapier heißt.

Bei einem Joghurtbecher ​würde die Steuer mit 0,28 Cent zu Buche schlagen, bei einer großen PET-Flasche mit ⁠1,93 Cent, wie aus dem Ministeriumspapier hervorgeht. Die Regierung geht dem Gesetzentwurf zufolge davon aus, dass Unternehmen die Kosten auf die Endkunden umlegen. Erfasst ‌werden sollen unter anderem Kunststofffolien ⁠sowie Verbundverpackungen ‌wie bestimmte ​Kartons oder Konservendosen ⁠mit einem Kunststoffanteil ​von mindestens fünf Prozent. Um den Einsatz von recyceltem Material zu ‌fördern, ist ​eine Steuerentlastung geplant. Diese soll laut Entwurf erst nach ‌Erlass ‌einer gesonderten Rechtsverordnung greifen.

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